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OLG-Urteil schließt "Perlentaucher"-Verfahren ab

Volker Briegleb

Der BGH hatte die Wiedergabe von Texten mit eigenen Worten als grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig bestĂ€tigt. Nun musste das OLG Frankfurt im Streit zweier Zeitungsverlage mit dem Kulturmagazin noch entscheiden, wie weit die TextĂŒbernahme im Einzelfall gehen darf.

Bei der Übernahme von AuszĂŒgen fremder Texte im Internet lĂ€sst sich die rechtliche ZulĂ€ssigkeit nur im Einzelfall bewerten – so lautet nach jahrelangem Rechtsstreit um das Online-Magazin perlentaucher.de [1] eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt [2] vom Dienstag. Das Online-Kulturmagazin gibt unter anderem einen Überblick ĂŒber das Geschehen im deutschen Feuilleton.

Entgegen frĂŒherer Urteile befand [3] das OLG im Berufungsverfahren, "dass tatsĂ€chlich bestimmte Perlentaucher-Kritiken, die im Dezember 2004 erschienen waren und von den KlĂ€gerinnen konkret benannt werden, ihr Urheberrecht verletzten". ZulĂ€ssig sei aber eine freie Bearbeitung von Originaltexten (Aktenzeichen 11 U 75/06 und 11 U 76/06).

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die SĂŒddeutsche Zeitung (SZ) hatten gegen die Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" durch Internet-BuchhĂ€ndler geklagt [4] und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen. Das Landgericht Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatten die Klagen der Verlage zurĂŒckgewiesen [5].

Der Bundesgerichtshof hob diese Urteile jedoch auf [6] und wies das OLG zur neuerlichen PrĂŒfung an. Zugleich befand aber der BGH, dass es grundsĂ€tzlich urheberrechtlich zulĂ€ssig sei, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten.

Zu prĂŒfen hatte das OLG Frankfurt nun noch eine Auswahl von insgesamt 20 Texten. Dabei kam das Gericht zu der Überzeugung, dass einige der Zusammenfassungen von perlentaucher.de eine unzulĂ€ssige "unfreie" Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes darstellten. Diese hĂ€tten ohne die Einwilligung der Verlage nicht ĂŒbernommen werden dĂŒrfen.

Nach Angaben [7] von perlentaucher.de befand das Gericht, dass neun von zehn Zusammenfassungen von FAZ-Artikeln und vier von zehn Zusammenfassungen von SZ-Artikeln den Originalen zu nahe kamen. Außerdem mĂŒsse perlentaucher.de den Zeitungen Auskunft ĂŒber die Einnahmen geben, die mit den bemĂ€ngelten Zusammenfassungen erzielt wurden, und EntschĂ€digung leisten.

Das Gericht betonte, diese Entscheidung lasse keine allgemeine Aussage darĂŒber zu, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulĂ€ssig ist. Jede Übernahme oder Verarbeitung mĂŒsse im Einzelfall ĂŒberprĂŒft werden, ob sie eine zulĂ€ssige freie Bearbeitung des Originaltextes darstellt. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskrĂ€ftig. (Mit Material der dpa) / (vbr [8])


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https://www.heise.de/-1369906

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[1] http://www.perlentaucher.de
[2] http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/
[3] http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/nav/d44/d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,55520ce4-b81d-5331-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=55520ce4-b81d-5331-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&uid=d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818
[4] https://www.heise.de/news/Urteil-Perlentaucher-de-darf-weiterhin-tauchen-121264.html
[5] https://www.heise.de/news/Perlentaucher-gewinnt-erneut-gegen-FAZ-und-Sueddeutsche-169171.html
[6] https://www.heise.de/news/Streit-um-Buch-Kurzkritiken-bei-Perlentaucher-de-geht-weiter-1145303.html
[7] http://www.perlentaucher.de/artikel/7212.html
[8] mailto:vbr@heise.de