Oberlandesgericht: IP-Adressen dĂŒrfen sieben Tage gespeichert werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht in der Praxis der Deutschen Telekom, Verbindungsdaten von InternetzugĂ€ngen sieben Tage verdachtsunabhĂ€ngig aufzubewahren, als verhĂ€ltnismĂ€Ăig im Sicherheitsinteresse an.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sieht in der Praxis der Deutschen Telekom, Verbindungsdaten von InternetzugĂ€ngen sieben Tage verdachtsunabhĂ€ngig aufzubewahren, die VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit im Interesse der IT-Sicherheit gewahrt. Die Speicherdauer erklĂ€rte der 13. Zivilsenat in einem jetzt veröffentlichten Urteil [1] Ende August fĂŒr rechtmĂ€Ăig (AZ.: 13 U 105/07).
Zwei SachverstĂ€ndige seien unabhĂ€ngig voneinander zu der Ăberzeugung gelangt, dass die Beklagte fĂŒnf Werktage benötigt, um die anfallenden "Abuse-Meldungen" sachgerecht aufzuarbeiten, um ihre Infrastruktur effizient zu schĂŒtzen. Um arbeitsfreie Wochenenden zu berĂŒcksichtigen, sei die siebentĂ€gige Frist angemessen. Unbehandelte Hinweise ermöglichten es Angreifern, "den von ihnen einmal in Gang gesetzten Missbrauch ungestört fortzusetzen und mehr Spam zu versenden, mehr Rechner auszuspĂ€hen, gröĂere Botnetze zu erstellen, mehr Hacking-Angriffe auf die Kundeninfrastruktur der Beklagten" oder Ă€hnliche Attacken auszufĂŒhren.
Indem dynamische IP-Adressen gespeichert werden, werde an sich gesehen noch nicht schwerwiegend in die Grundrechte der Nutzer eingegriffen, fĂŒhrt das Gericht weiter aus. MaĂgeblich sei hier, ob die erfassten Informationen persönlichkeitsrelevant seien. Die Speicherung ziele nicht auf "hoheitliche Repression oder VerhaltensĂŒberwachung" ab. Der Anschluss, dem die IP-Adresse zugeteilt wurde, werde nur fĂŒr Zwecke des Telekommunikationsgesetzes identifiziert, ĂŒberdies erst bei einem konkreten Anlass. Netzkennungen aufzubewahren sei daher höchstens "in sehr geringem MaĂ geeignet, einzuschĂŒchtern oder auch nur die Unbefangenheit des Kunden bei der Nutzung des Internets zu beeintrĂ€chtigen".
Der Beschluss ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Der KlĂ€ger aus dem Umfeld der Piratenpartei hat bereits angekĂŒndigt, in die Revision zu gehen und vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Katharina Nocun, politische GeschĂ€ftsfĂŒhrerin der bei der Bundestagswahl an der FĂŒnf-ProzenthĂŒrde gescheiterten Partei, begrĂŒĂte [2] den Schritt. Die vorerst weiter legitimierte "anlasslose siebentĂ€gige Internet-Verbindungsdatenspeicherung" bedrohe die PrivatsphĂ€re und die Sicherheit im Netz. Sie fĂŒhre zu massenhaften Abmahnungen von Nutzern und polizeilichen Ermittlungen gegen Unschuldige.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Wochenfrist 2007 mit der Telekom ausgehandelt und die scharfe Kritik [3] des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung an dem Kompromiss [4] als "abwegig" abgetan [5]. Die gesetzliche Vorgabe, Daten grundsĂ€tzlich "unverzĂŒglich" zu löschen, sei sowohl fĂŒr Rechtfertigungen wie die Abrechnung und Störungsbeseitigung als auch fĂŒr betriebliche AblĂ€ufe der Provider zu interpretieren. Mittlerweile ist aber herausgekommen, dass Provider einschlieĂlich des beklagten Bonner Konzerns Verbindungsdaten hĂ€ufig 30 Tage und lĂ€nger vorhalten [6]. Die gesetzlichen Regelungen wĂŒrden "zu groĂzĂŒgig ausgelegt", monierte Schaar voriges Jahr [7]. Ein Leitfaden seiner Behörde soll die Sammelwut begrenzen. (anw [8])
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[1] http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1u52/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE223492013&documentnumber=1&numberofresults=2&showdoccase=1&doc.part=L
[2] http://www.piratenpartei.de/2013/09/20/ip-vorratsdatenspeicherung-verhindern-abmahnwahn-stoppen/
[3] https://www.heise.de/news/Buergerrechtler-gegen-siebentaegige-Speicherung-von-Verbindungsdaten-155120.html
[4] https://www.heise.de/news/T-Com-speichert-IP-Adressen-nur-noch-sieben-Tage-148387.html
[5] https://www.heise.de/news/Datenschutzbeauftragter-Kritik-an-einwoechiger-IP-Speicherung-abwegig-158174.html
[6] https://www.heise.de/news/AK-Vorrat-kritisiert-Speicherpraxis-bei-Mobilfunkanbietern-1620508.html
[7] https://www.heise.de/news/Telecom-Verbindungsdaten-Leitfaden-gegen-Sammelwut-der-Provider-1718884.html
[8] mailto:anw@heise.de
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