Oberverwaltungsgericht: Firmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben

Zum zweiten Mal haben Schleswiger Richter über Facebook entschieden, zum zweiten Mal gibt es eine Schlappe für den Datenschützer. Doch die Frage, ob Firmen daran gehindert werden dürfen, Fanseiten zu betreiben, könnte vor einem weiteren Gericht landen.

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Von
  • dpa

Öffentliche Einrichtungen und Firmen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, Facebook-Fanseiten zu betreiben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig und bestätigte damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts. Die Berufung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) sei zurückgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Rublack am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte im Oktober 2013 entschieden, die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich, da sie faktisch keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung des sozialen Netzwerks hätten. "Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht", erläuterte Rublack.

Das ULD will grundsätzlich geklärt haben, inwieweit deutsche Betreiber von Fanpages für die nach seiner Ansicht datenschutzwidrige Datenverarbeitung durch Facebook mit verantwortlich sind. Das ULD meint, den Facebook-Nutzern müsse es möglich sein, sich unerkannt über die Inhalte auf der Fanpage zu informieren. Die Nutzerdaten dürften nur dann zu Werbezwecken verarbeitet werden, wenn die Besucher von Fanpages hierfür eine "ausreichend informierte, bewusste, freiwillige und frei widerrufbare Einwilligung erteilt haben". Das sei auf Facebook nicht gegeben.

Wegen der "Grundsatzbedeutung" des Falles habe das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. ULD-Leiter Thilo Weichert habe nun einen Monat Zeit, um Revision einzulegen. (mit Material der dpa) / (anw)