Österreich: E-Rezept stößt in der Pflegepraxis auf Grenzen

In Österreich tauchten nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts​ Probleme bei der Versorgung von Pflegebedürftigen auf. An einer Lösung​ arbeite man.

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Rezept in der Apotheke einlösen

(Bild: Ground Picture/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Im Pflegebereich soll es in Österreich zu Versorgungslücken gekommen sein, nachdem das E-Rezept bereits im Juli 2023 verpflichtend eingeführt wurde. Darauf weisen der österreichische Pflegeverband "Lebenswelt Heim"-Bundesverband sowie die Patientenanwaltschaft hin.

In der Apotheke müssen sich die Abholenden mit ihrer E-Card, der "MeineSV-App" auf dem Smartphone oder einem 12-stelligen elektronischen Code identifizieren. Nicht-mobile Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, haben damit Schwierigkeiten. Patienten- und Pflegeombudsfrau des Landes Steiermark, Michaela Wlattnig, bestätigt: "Im Bereich der häuslichen Pflege sowie in Pflegeheimen kommt es seit der Einführung zu einigen Problemen." Viele Pflegebedürftige sind auf eine regelmäßige Versorgung mit Medikamenten angewiesen. Viele von ihnen besitzen keine Smartphones und können die digitalen Lösungen nicht nutzen.

Wenn professionelle Pflegedienste die Medikamentenabholung für mehrere Klienten gleichzeitig übernehmen, müssen sie die e-Cards beziehungsweise elektronischen Gesundheitskarten der Bewohner sammeln und in die Apotheke bringen. Das kostet in den Pflegeheimen vor allem Zeit und Ressourcen, die bereits sehr knapp sind. Berichten der Patientenanwaltschaft nach entstanden so bereits Versorgungslücken. "Das ist ein unglaublicher Verwaltungsaufwand für das Pflegepersonal", so Wlattnig.

Die Alternativen zur Einlösung über eingesammelte e-Cards und persönlichen Apps sind relativ aufwändig: So kann etwa die 12-stellige alphanumerische Rezept-ID telefonisch von der Arztpraxis an eine Person durchgegeben werden, die das Rezept in der Apotheke einlöst – also etwa an pflegende Angehörige, Personal des Pflegeheimes oder direkt an die einlösende Apotheke. Das hat sich aber als fehleranfällig erwiesen.

Eine weitere Alternative besteht in einer Liste mehrerer E-Rezept-IDs, die anstatt der vollständigen PDF-Belege über den Befundübermittlungsservice oder per E-Mail an die Apotheke übermittelt werden. Sofern nur die IDs ohne personenbezogene Daten übermittelt werden, dürfen diese auch per E-Mail versendet werden. Das setzt allerdings voraus, dass das Pflegeheim die Zuordnung der IDs zu der pflegebedürftigen Person korrekt vornimmt.

In Österreich suchen Pflege- und Sozialverbände jetzt gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und der Sozialversicherung nach einer Lösung. Favorit ist ein hochsicherer Übermittlungsservice, der es erlaubt, Daten vom Pflegeheim zum Arzt und vom Arzt direkt zur Apotheke zu übermitteln. Damit würde die zentrale E-Rezept-Verwaltung umgangen werden und die E-Rezepte würden als PDF an die Apotheke verschickt werden.

Dabei handelt es sich allerdings um einen Mehrwertdienst, der extra bezahlt werden muss. Die Schnittstelle mit der Arztpraxissoftware kostet laut Michaela Wlattnig etwa 300 Euro, hinzu kommt eine monatliche Wartungsservice-Gebühr zwischen 20 und 30 Euro. Die Ärzteschaft erwartet von der Politik, dass die zusätzlichen Softwarekosten erstattet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des Dienstes gibt es nicht. Wlattnig: "Es ist also ein reines Finanzierungsproblem, zu dessen Lösungen gerade Gespräche mit Verbänden und Politik laufen."

(mack)