Offshore-Windkraft: Flächenentwicklung für 60 Gigawatt kommt in Gang

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat den Entwurf für die Flächenentwicklungsplanung in der Nordsee bis 2037 vorgelegt.

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Montage in der Nordsee im Testfeld alpha ventus

Montage in der Nordsee im Testfeld alpha ventus.

(Bild: Doti / Matthias Ibeler)

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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat einen Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) für den Ausbau der deutschen Offshore-Windenergie veröffentlicht. Erstmals sollen Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden. Hinzu kommen die entsprechenden Umweltberichte.

(Bild: BSH)

Mit der laufenden Fortschreibung des FEP sollen zudem Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren sollen. Bis zum 8. Juli 2024 können Behörden und bis zum 8. August 2024 kann die Öffentlichkeit zu dem FEP-Entwurf Stellung nehmen, teilte das BSH mit.

"Mit dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans setzen wir auf einen beschleunigten Ausbaupfad bis zum Jahr 2035; das gesetzliche Ziel übertreffen wir um 10 GW", sagte BSH-Präsident Helge Heegewaldt. Gleichzeitig zeichnet der Entwurf erstmals die Gebietskulisse vor, mit der das Ziel von mindestens 70 GW Offshore-Windenergie erreicht werden kann.

Wesentlich hierfür sei, Räume im Bereich der Schifffahrtroute SN10 zu nutzen, die die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) zentral quert. Dafür haben sich das BSH und andere deutsche Behörden mit Dänemark und den Niederlanden ausgetauscht. So sollten zusätzliche Flächen für die nationalen Offshore-Ausbauziele gewonnen und gleichzeitig die Sicherheit und Leichtigkeit der internationalen Schifffahrt zu gewährleistet werden. "Mit dem vorgelegten Plan gelingt es uns, durch die neue Strukturierung der Schifffahrtsrouten zusätzliche Flächen für die Windenergie in einem Umfang von deutlich über 10 GW festzulegen", erläuterte Heegewaldt.

Die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete steht aber noch unter Vorbehalt. Vorher muss noch ein von der Bundesregierung Ende März beschlossener Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren passieren, mit dem die EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Für das laufende Gesetzgebungsverfahren werde nun transparent, wie das BSH plant, die vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen umzusetzen, erläutert Dr. Nico Nolte, Abteilungsleiter "Ordnung des Meeres" beim BSH. "Mit der Integration der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie bereits in der laufenden Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans hält das BSH das Tempo der Umsetzung der Offshore-Ziele hoch."

(anw)