Offshore-Windkraft: Schiffskollisionen im Blick der Bundesregierung

Wie steht es um die Sicherheit der Windräder und der Schifffahrt in der Nordsee? Fragen dazu hat nun die Bundesregierung beantwortet.

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Windtestfeld in der Nordsee

Windtestfeld alpha ventus in der Nordsee

(Bild: Doti / Matthias Ibeler)

Lesezeit: 2 Min.

Wenn Offshore-Windkraftanlagen zugelassen werden, müssen währenddessen Kollisionsanalysen durchgeführt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass eine Windkraftanlage standsicher bleibt, wenn ein Schiff damit kollidiert. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Diese wollte angesichts der jährlich 120.000 Schifffahrtsbewegungen und des angestrebten Ausbaus der Windenergie in der Deutschen Bucht wissen, wie es um den Schutz der Anlagen steht.

Die AfD verwies in ihrer Kleinen Anfrage auf ein Unglück im März dieses Jahres, als die Francis Scott Key Bridge im Hafen von Baltimore durch ein havariertes Schiff zerstört wurde. Auch in der Deutschen Bucht können sich Kollisionen ereignen, das zeigte sich im April 2023, als erstmals ein Frachter ein Windrad rammte; dieses lieferte nach dem Vorfall weiterhin Strom. Der bei der Kollision demolierte Frachter war unerlaubterweise kurzzeitig in die Schutzzone eingedrungen, hieß es.

Die Regierung verweist darauf (PDF), dass Flächen, die für Offshore-Windparks infrage kommen, außerhalb großer Verkehrswege liegen. Diese würden zudem risikomethodisch danach untersucht, ob sie generell geeignet seien. Die Windpark-Betreiber müssen den Seeraum nach dem Stand der Technik beobachten und alles unternehmen, um Kollisionen zu vermeiden.

Für den möglichen Notfall muss die Kollisionsanalyse darlegen, wie dafür gesorgt wird, dass der Schiffskörper so erhalten wird, dass Gefahren für Personen und Meeresumwelt minimiert werden, schreibt die Bundesregierung. Der Bund betreibe an den Hauptschifffahrtsrouten vier Mehrzweckschiffe und drei gecharterte Notschlepper. Voriges Jahr im Juli war zum Beispiel der deutsche Schlepper "Nordic" zur Stelle, als in der Nordsee ein Autofrachter brannte. Zudem seien die Betreiber küstenferner Offshore-Windparks künftig verpflichtet, Notschleppkapazitäten vorzuhalten.

Auf den Schiffen selbst müssen Notfallpläne oder Notfallverfahren vorgehalten werden. Dazu gehört, dass Notfälle wie Feuer an Bord, Verlassen des Schiffes, Verschmutzungen, Unfälle, Notschleppen, Beschädigungen des Schiffes sowie technische Ausfälle wie beispielsweise Ausfall der Ruder- oder Antriebsanlage regelmäßig geübt werden. Auf die Frage der AfD, ob es Vorschriften gibt, mit denen die Richtlinien der EU zum Schutz kritischer Infrastrukturen für die Offshore-Windindustrieareale und deren Anbindung umgesetzt werden, antwortet die Regierung, die dafür vorgesehenen Richtlinien über ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU (NIS2) und die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) würden derzeit in nationales Recht umgesetzt.

(anw)