Oliver Kahn klagt gegen Computerspiel FIFA 2002

Der Nationaltorhüter sieht durch die Nutzung seines Namens durch den Hersteller EA Sports beim Computerspiel FIFA 2002 seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

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Von
  • Dr. Andreas Lober

Nationaltorhüter Oliver Kahn, der die deutsche Fußballnationalmannschaft ins WM-Finale gebracht und ihr dieses schließlich vermasselt hatte, möchte nun etwas anderes aufhalten als Bälle: Nach einer Meldung, die heute Morgen von der Bild-Zeitung und anderen Medien verbreitet wurde, ist ihm das Computerspiel FIFA 2002 von EA Sports ein Dorn im Auge. Für die Nutzung seines Namens in dem Spiel habe der Hersteller keine Genehmigung und verletze daher sein Persönlichkeitsrecht. Prominentenanwalt Dr. Matthias Prinz wolle für Kahn den Verkauf stoppen lassen. EA Sports wollte den Vorgang gegenüber heise online nicht kommentieren, hat aber wohl inzwischen ebenso einen Anwalt eingeschaltet.

Tatsächlich fordert die Benutzung von Namen bekannter Sportler in Computerspielen eine Vereinbarung mit dem Inhaber der Rechte. Nun ist es allerdings so, dass die Vermarktungsrechte für die meisten Weltklasse-Fußballspieler bei der Fifpro als Spielervereinigung des Weltfußballverbandes FIFA liegen. Mit dieser hat EA Sports nach Angaben der Firma gegenüber heise online einen Vermarktungsvertrag geschlossen, der es erlaubt, auch Oliver Kahn auftreten zu lassen.

Rein rechtlich gesehen stellt sich also die Frage, ob die Nutzung des Namens Oliver Kahn und der sonstigen im Spiel nachgebildeten Merkmale des Nationalspielers von dem Abkommen mit der Fifpro gedeckt ist. Sollte dem nicht so sein, müsste EA Sports damit rechnen, zur Zahlung von Schadensersatz oder einem Anteil an den erzielten Einnahmen mit dem Spiel verurteilt zu werden. Der Knackpunkt könnte sein, ob EA Sports die Spielerdaten zu Werbezwecken nutzen darf und ob die Tatsache, dass Kahns elektronisches Ebenbild in Fernsehspots zum FIFA-Spiel zu sehen ist, eine Nutzung zu Werbezwecken darstellt.

Richtig teuer wie im Falle Caroline von Monaco, die gegen die Bunte hohe Zahlungen erstritten hatte, dürfte es voraussichtlich aber nicht werden. Schließlich wird sich der Softwarefirma wohl kein grobes Fehlverhalten nachweisen lassen wie der Illustrierten, die ein Interview mit der Klatschspaltenprinzessin weitgehend frei erfunden hatte und dafür vom Gericht regelrecht abgestraft wurde.

Trotzdem könnte eine anhängige Klage EA Sports hart treffen, denn der Nachfolger zu FIFA 2002 soll ab Ende des Monats verkauft werden. Wenn durch eine Klage der Verkaufsstart von FIFA 2003 verzögert würde, wäre dies ein schwerer Schlag für das Weihnachtsgeschäft von EA Sports, denn FIFA 2003 soll der wichtigste Umsatzbringer werden und wird mit einem Millionenbudget beworben. Daher ist es denkbar, dass man bei der Spielefirma bereit ist, einem Vergleich zuzustimmen, selbst wenn die Klage juristisch nicht haltbar sein sollte. Dies wäre dann zwar ein ruppiges Foul, das aber zu einem finanziellen Erfolg führen könnte. Vielleicht geht es aber Herrn Kahn, wie bereits gemunkelt wird, in Wirklichkeit gar nicht ums Geld, sondern darum, dass seine Leistungsdaten im Spiel recht schlecht sind -- dann sollte EA Sports vielleicht schlicht einen Patch nachliefern und für FIFA 2003 die Stats rechtzeitig korrigieren. (Dr. Andreas Lober) / (jk)