Online-Ausweis: Bürger sollen PIN für die eID online zurücksetzen können

Über Firmen soll die Personalausweis-Geheimnummer künftig online geändert werden können. Private Stellen erhalten aber doch keinen Zugriff auf E-Pass-Daten.

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Ausschnitt eine Personalausweises

(Bild: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)

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Die Ampel-Koalition hat sich auf eine Alternative für den "kostenfreien" PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD) für die elektronische Identität (eID) im Personalausweis geeinigt. Die Bundesregierung sah sich Ende 2023 aufgrund "unkalkulierbarer Kosten" gezwungen, den Service einzustellen. Die Regierungsfraktionen wollen das kostenpflichtige Ändern der sechsstelligen Geheimnummer nun erstmals online ermöglichen und diese Aufgabe zugleich outsourcen, um das Angebot aus privater Hand günstiger zu machen. Dies sieht eine geplante Überarbeitung des Personalausweisgesetzes vor, auf die sich die Ampel im Rahmen ihrer heise online vorliegenden Änderungsanträge zum Regierungsentwurf des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes verständigt hat.

Das Bundesinnenministerium (BMI) soll demnach die Hoheitsbefugnisse "zur Wahrnehmung der Aufgabe des elektronisch beantragten Neusetzens" der PIN per "Beleihung" auf juristische Personen des privaten Rechts übertragen können. Allgemeines Ziel dieses Outsourcing-Instruments ist es, den Staat durch Deregulierung und Privatisierung zu entlasten, wobei den Dienstleistern auch eigene Entscheidungskompetenzen übertragen werden. Im Wege der Beleihung beauftragte etwa das Bundesamt für Güterverkehr die Firma Toll Collect mit der Überwachung der Lkw-Maut in Deutschland. Für die PIN-Rücksetzung käme nun etwa die Bundesdruckerei infrage. Sie ist aktuell eine hundertprozentige Bundesbeteiligung, allerdings in einer privaten Rechtsform. Doch aus FDP-Kreisen hieß es, dieses Unternehmen könnte zu teuer sein. Es sei eine offene Ausschreibung durch das BMI vorgesehen.

Durch die Möglichkeit der Beleihung werde "eine gewisse Flexibilität" rund um das Ändern der Geheimnummer geschaffen, ist der Begründung zu entnehmen. Dabei komme der Frage zur Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung "nunmehr eine stärkere Rolle als bislang zu". Bürger sollen durch das Online-Verfahren aufsummiert jährlich rund 105.000 Stunden sparen. Die Entlastung ergibt sich aus der Annahme, dass jährlich rund 140.000 Bürger die PIN elektronisch zurücksetzen lassen. Gegenüber dem Gang zum Amt ließen sich durchschnittlich 45 Minuten pro Fall einsparen. Die Koalition setzt allerdings Kosten von rund 15 Euro pro Rücksetzung an – also in etwa so viel wie für den Versand einer neuen Geheimzahl per Brief im PostIdent-Verfahren. Den Bürgern werde so – neben der weiterhin kostenfreien Rücksetzung in der Behörde – eine weitere freiwillige, aber komfortablere Option angeboten.

Die Anforderungen an potenzielle Dienstleister sind nicht ohne. Sie werden bei der Erfüllung der übertragenen Aufgabe als Teil der öffentlichen Verwaltung angesehen, mit allen Rechten und Pflichten einer Behörde. Sie müssen etwa mit einem hoheitlichen Berechtigungszertifikat umgehen können und dabei "den maßgeblichen Stand der Technik" einhalten. Die betrieblichen Abläufe sollen fortlaufend sichergestellt werden. Durch angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen müssen etwaige Störungen der IT-Systeme sowie Gefahren etwa für Datenschutz und die IT-Sicherheit "so weit wie möglich vermieden werden". Die Ampel hofft dabei, dass infrage kommende Firmen eine entsprechende Infrastruktur im besten Fall bereits vorhalten und sich so die Preise noch senken lassen.

Gestrichen hat die Koalition die vom früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber bemängelte Klausel, wonach private Stellen etwa zur Reiseabfertigung an Flughäfen Zugriff auf E-Pass-Daten nebst biometrischer Merkmale erhalten sollten. Der Rechtsausschuss, der das Dossier berät, hat die Option zum digitalen Auslesen laut den Anträgen "intensiv diskutiert". Im Ergebnis sieht er mit Blick auch auf den knappen Zeitrahmen für die gesamte Novelle davon ab, diese Rechtsänderungen derzeit zu übernehmen. Insbesondere die vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken bedürften weiterer Prüfung. Nach wie vor bleibt eine neue Norm Teil des Bürokratieentlastungspakets, wonach ein Arbeitsvertrag künftig in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden kann, etwa per E-Mail.

(mma)