Online-Durchsuchung light in Hessen

In der Koalitionsverhandlung für eine neue hessische Landesregierung haben sich FDP und CDU bei den strittigen Themen Bundestrojaner und Online-Durchsuchung auf einen Kompromiss geeinigt. Die "Online-Durchsuchung im klassischen Sinn" soll es nicht geben.

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Die mit dem umstrittenen BKA-Gesetz eingeführte Online-Durchsuchung ist ein Reizthema für die Koalitionsverhandlungen der neuen Regierungspartner CDU und FDP in Hessen. Die Liberalen halten das Gesetz für verfassungswidrig. Mit einem Kompromiss wollen die möglichen Koalitionspartner den politischen Zündstoff entschärfen. Eine "Online-Durchsuchung im klassischen Sinn" werde es in Hessen nicht geben, sagte der hessische FDP-Landesvorsitzende Jörg-Uwe Hahn.

Das Polizeigesetz des Landes solle nun so angepasst werden, dass es den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes genüge, sagte der FDP-Landeschef bei einer Zwischenbilanz der Koalitionsverhandlungen. Der "Bundestrojaner" soll demnach in Hessen nicht zum Einsatz kommen. Ganze Festplatten sollen nicht ausgespäht werden dürfen. Auch bei der Wohnraumüberwachung sei die Union den Liberalen entgegengekommen. Kommunikation etwa über E-Mail oder Internet-Telefonie soll allerdings weiterhin überwacht werden dürfen.

"Wer es als Erfolg herausstellt, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingelöst werden, der hat nicht viel erreicht", kritisierte der Fraktionschef der Grünen im hessischen Landtag, Tarek al-Wasir, das von CDU und FDP präsentierte Zwischenergebnis. Die Grünen wollen nun die Regelungen im Bereich der Online-Durchsuchungen "ganz genau" prüfen.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(vbr)