Organspende: Nach fünf Monaten 150.000 Einträge im Online-Register

Für die Dokumentation der eigenen Organspendebereitschaft gibt es ein Online-Portal. Inzwischen haben sich dort 150.000 Menschen eingetragen.

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Zwei Personen auf einem Plakat als Teil einer Werbekampagne zum Thema Organspende.

Der Eintrag ins Online-Register für eine Organspende ist freiwillig.

(Bild: heise online)

Lesezeit: 3 Min.

Fünf Monate nach dem Start des Online-Registers für Organspenden haben sich knapp 150.000 Menschen dort eingetragen. Mit Stand 21. August waren es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 147.822 Erklärungen, wie die "Rheinische Post" berichtete. Das Register ist seit 18. März online; nach einem Monat waren es zunächst knapp 98.000 Eintragungen gewesen. Mehr als 90 Prozent davon für eine Organspende, wie ein Sprecher des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte heise online mitgeteilt hat.

Im Organspendeportal können Menschen ab dem Alter von 16 Jahren online eintragen, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht. Angaben zur Gewebespende müssen allerdings weiterhin analog dokumentiert werden. Die Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen an das Organspenderegister ist erst ab Januar 2025 geplant.

Die Identifikation für das Organspendeportal erfolgt mit der AusweisApp und der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises oder mit dem elektronischen Aufenthaltstitel. Außerdem ist es möglich, Erklärungen auch direkt über eine App der Krankenkasse einzutragen.

Bei der AOK-App "Mein Leben" geht das unter anderem, indem man sich mit der elektronischen Gesundheitskarte 2.1 oder dem Personalausweis identifiziert, sofern nicht schon geschehen. Für die Anmeldung in der App wird dann die GesundheitsID benötigt. Anschließend lässt sich ein Eintrag unter dem Menüpunkt "Organ- und Gewebespende" hinterlegen.

Angegeben werden müssen eine E-Mail-Adresse und die Krankenversichertennummer. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, etwa Organspendeausweise, sind weiterhin möglich.

Bisher ist laut dpa noch keine Trendwende bei den Organspendezahlen eingetreten, das Register ist aber auch erst seit kurzer Zeit in Betrieb. Aus Sicht der Stiftung Patientenschutz ist die Anmeldung kompliziert, wodurch sich die geringe Zahl der Eintragungen im Online-Register erkläre. Zudem kritisierte die Stiftung gegenüber dpa, dass eine gesetzliche Pflicht der Länder, dafür Terminals in den Ämtern einzurichten, gestrichen werden soll. Es bestehe demnach die Gefahr, eine wichtige Schnittstelle leichtfertig zu verwerfen.

Das Online-Register ist Kernstück eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das die Erklärung der Spendenbereitschaft erleichtern soll. Ein kürzlich vom Kabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht laut dpa vor, auf Wunsch der Länder eine darin enthaltene Vorgabe zu streichen, wonach digitale Registereinträge auch in Personalausweis- und Passbehörden möglich sein sollten.

Hintergrund sind die Bemühungen um mehr Organspenden. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als im Jahr zuvor, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation mitteilte. Gleichzeitig standen aber fast 8.400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation. Abgeordnete fordern darum seit Längerem eine Widerspruchslösung bei der Organspende, wonach alle Bürgerinnen und Bürger automatisch Spender sind, wenn sie dem nicht widersprechen.

(mack)