P2P-Tauschbörse KaZaa ist in den Niederlanden legal

Das höchste Gericht der Niederlande lehnt die Wiederaufnahme eines Verfahrens der Verwertungsgesellschaft Wort und Ton gegen die Tauschbörse ab.

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Der Hoge Raad, das höchste Gericht der Niederlande, hat es am heutigen Freitag abgelehnt, eine Klage der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton,Buma/Stemra, neu zu verhandeln. Diese Entscheidung bestätigt damit ein Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts, das im Februar 2002 ein erstinstanzliches Urteil vom November 2001 aufgehoben hatte.

Laut der ersten Instanz wäre Kazaa aufgefordert gewesen, den Download seiner Software zu sperren -- die nächste Instanz allerdings vertrat die Ansicht, Kazaa sei nicht für Urheberrechtsverletzungen der Software-Nutzer verantwortlich zu machen und erlaubte den Vertrieb der Software wieder. Das oberste Gericht hat sich nun aber nicht explizit mit der Frage befasst, ob öffentliches Filesharing über P2P-Tauschbörsen Urheberrechte verletzt. Die KaZaa-Gründer Niklas Zennström und Janus Friis bezeichnen das Urteil als "historischen Sieg des Internet und für die Verbraucher".

Die Betreiber der Tauschbörse hatten versucht, bei der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton Buma/Stemra ein Lizenzabkommen abzuschließen, das den Kazaa-Usern auch den Tausch geschützter Inhalte erlaubt hätte. Buma/Stemra hatte sich jedoch schnell aus den Verhandlungen zurückgezogen -- Kazaa klagte. Im Urteil vom November wurde einerseits die Buma/Stemra verpflichtet, mit Kazaa zu verhandeln; andererseits stellte das Gericht fest, dass Kazaa für Urheberrechtsverstöße verantwortlich sei, die die Kunden mit dem Tauschprogramm begingen. Genau in diesem Punkt widersprach die Berufungsinstanz: Kazaa ist für das Kundenverhalten nicht verantwortlich und könnte die Software demnach weiter vertreiben. (anw)