PRISM: EuGH soll über Facebooks Komplizenschaft entscheiden

Laut Snowden-Dokumenten gewährt Facebook der NSA Zugriff auf die Daten seiner Nutzer. Ob das legal ist, soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das hat ein Wiener Datenschutzaktivist erreicht, der für den Rechtsstreit noch Geld sammelt.

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Über eine in Irland eingereichte Klage gegen Facebook wegen der mutmaßlichen Teilnahme am Überwachungsprogramm PRISM soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Das hat das oberste irische Zivilgericht, der High Court, verfügt und damit eine vorherige Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde DPC (Data Protection Authority) widerrufen. Die wollte die die Beschwerde der Wiener Datenschutz-Initiative "europe-v-facebook" nicht untersuchen. Die hatte in mehreren Staaten Beschwerden gegen die Unternehmen als NSA-Komplizen eingereicht und sammelt für ihren Rechtsstreit unter Crowd4Privacy.org noch Geld.

Schützt Facebook die Daten von EU-Bürgern ausreichend?

(Bild: dpa, Peter Dasilva)

Im Zuge der allerersten Snowden-Enthüllungen war berichtet worden, dass der US-Geheimdienst Zugriff auf die Server von Unternehmen wie Facebook und Microsoft hat. Diese Enthüllungen erkennt Richter Gerard Hogan nun offenbar an, wenn er schreibt, es gebe Beweise dafür, dass persönliche Daten "routinemäßig in massenhafter und undifferenzierte Weise" von US-Sicherheitsbehörden eingesehen werde. Persönliche Daten dürften aber laut dem Safe-Harbour-Abkommen nur ins Ausland gelangen, wenn die EU-Datenschutzrechte ausreichend gesichert sind. Ob dies aber angesichts der Massenüberwachung in den USA der Fall sei und Safe Harbour neu geprüft werden müsse, müssten nicht irische Gerichte entscheiden, sondern der EuGH.

Bereits kurz nach den ersten Enthüllungen zu PRISM hatte Max Schrems, der Initiator von "europe-v-facebook", in mehreren europäischen Staaten Beschwerden gegen mutmaßlich beteiligte US-Unternehmen eingereicht. Nicht nur in Irland wollte die zuständige Behörde sich dann aber nicht mit dem Fall beschäftigen. So hat die für Microsoft zuständige Luxemburger nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD) befunden, dass der Datentransfer rechtens ist. Microsoft habe ausdrücklich abgestritten, der NSA Zugriff auf den gesamten Datenbestand für die Massenauswertung zu gewähren und individualisierte Daten übergebe man nur im Einzelfall.

Diese Folie belegt offenbar die Komplizenschaft Facebooks.

(Bild: Washington Post )

[Update 18.06.2014 - 16:30 Uhr] Facebook Deutschland hat gegenüber heise online inzwischen auf Statements von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg zu dem Thema verwiesen und sich gegen den Verdacht der Komplizenschaft verwahrt. So hatte Zuckerberg versichert, vor der Snowden-Enthüllung habe niemand bei Facebook etwas von PRISM gehört. Später hatte er seine Frustration über die Berichte und das mutmaßliche Verhalten der US-Geheimdienste ausgedrückt. (mho)