PSD2: Apple warnt vor Kaufunterbrechung

Bei Einkäufen in Apps und Apples digitalen Läden kann bald die Authentifizierung der Kreditkarte erforderlich sein. Auch Entwickler müssen sich vorbereiten.

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(Bild: PureSolution/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Apple bereitet Nutzer und Entwickler auf eine störende Unterbrechung von Bezahlvorgängen in Apps und App Store vor. Ab dem 31. Dezember 2020 erfordern bestimmte Käufe in EU-Ländern eine gesonderte Authentifizierung der Kredit- oder Debitkarte, wie der Konzern mitteilte. Der sonst sehr nahtlose Bezahlvorgang wird dadurch gestört: Zur Authentifizierung der Zahlung wird der Nutzer aus dem Bezahlablauf "herausgezogen" und in eine App oder auf die Webseite seiner Bank oder seines Zahlungsdienstleister umgeleitet, so Apple. Dort muss der Vorgang erst bestätigt werden, bevor ein Kauf oder Abschluss eines Abonnements möglich ist.

Als Grund für die Änderung verweist Apple auf die im Rahmen der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) erforderliche 'starke Kundenauthentifizierung' (Strong Customer Authentication – SCA) zur Vermeidung von Betrug. Diese Vorgabe greift ebenso für andere Online-Händler. Apple schätzte im vergangenen Jahr, dass dies die Kaufvorgänge in europäischen Online-Shops um 10 bis 20 Prozent verringern könnte, weil Kunden wegen der zusätzlichen Bestätigung den Bezahlvorgang möglicherweise abbrechen – der Konzern hofft, dass Händler deswegen auf Bezahlsysteme wie Apple Pay umsatteln, der eigene Dienst sei bereits PSD2-konform.

Die Unterbrechung in Apps und App Store erfolgt nur, wenn der Nutzer dafür seine Kredit- oder Debitkarte direkt bei Apple hinterlegt hat. Bei Abonnements mit automatischer Verlängerung sei die Authentifizierung nur beim ersten Abschluss des Abos erforderlich, merkt Apple an. Auch Einkäufe mit einem Preis von unter 30 Euro werden möglicherweise ohne zusätzliche Authentifizierung abgewickelt.

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Entwickler sollten ihre Apps respektive In-App-Kaufangebote unbedingt für die Handhabung dieser "unterbrochenen Transaktionen" auslegen, erläutert Apple – das funktioniere ähnlich wie die Kaufanfragen von Kindern im Rahmen der Familienfreigabe. Apps, die Apple Pay als Zahlungsmethode anbieten, müssen keine besonderen Vorkehrungen treffen, so Apple – dort ist eine zusätzliche Authentifizierung nicht erforderlich. App-Anbieter sollten aber sicherstellen, dass für Apple Pay der richtige Ländercode (ISO 3166) des Händlers hinterlegt wird.

Nutzer können die zusätzliche Authentifizierung vermeiden, wenn sie ein anderes Zahlungsmittel für ihre Apple-ID verwenden: App-Store-Guthaben und Zahlung auf Handyrechnung erübrigen den zusätzlichen Schritt. Apple erlaubt seit einem Jahr zudem, Apple Pay als Zahlungsmittel für digitale Inhalte einzurichten, auch das soll den Zwischenschritt ersparen.

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(lbe)