Patent auf Software-Downloads noch nicht vom Tisch

Geht es nach dem Willen der amerikanischen Firma E-Data, ist zukünftig jeder Software-Download aus dem Internet kostenpflichtig.

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Von
  • Peter Artmann

Geht es nach dem Willen der amerikanischen Firma E-Data, die früher als Interactive Gift Express firmierte, ist zukünftig jeder Software-Download aus dem Internet kostenpflichtig. Zur Verhandlung steht das US Patent mit der Nummer 4,528,643 aus dem Jahr 1985. In dem Patent wird ein System beschrieben, mit dem man Informationen – nach Erhalt eines Authentifizierungscodes – mit einer Maschine bei einem Händler vermehren kann. Was sich im Orginal etwas schwer liest, kann man sich besser als einen Kiosk vorstellen, an dem ein Kopierer steht, der nach Eingabe eines Codes Kopien von Artikeln erstellt.

Die Anwälte der Firma haben den patentierten Vorgang allerdings als eine genaue Beschreibung der Authentifizierungsvorgänge beim Software-Download im Internet interpretiert. Insbesondere die genaue Beschreibung der Authentifizierung und die Betonung auf digital vorliegende Originale geben ihnen die dazu notwendigen Argumente. Die Firma E-Data hat zwar kein Interesse, Software-Downloads allgemein zu verhindern, möchte jedoch über Lizenzierungsgebühren daran beteiligt werden. Zu den beklagten Unternehmen zählen unter anderem CompuServe, Intuit und Ziff-Davis. Der Rechtsstreit begann 1995 und wurde zunächst im März 1999 von einem US-Bezirksgericht negativ beschieden. In der Begründung hieß es, das Verfahren sei zu beschränkt, um die Vorgehensweise bei Internet-Downloads zu erfassen.

Das Berufungsgericht gab dagegen dem Kläger im November 2000 Recht und bewertete die Begründung des Bezirksgerichts als zu eng gefasst. Nun hat dieselbe Instanz bei einer Anhörung vor dem vollständig versammelten Gericht ihre Entscheidung aufrechterhalten und den Fall zurück an das zuständige Bezirksgericht abgegeben. Würde E-Datas Fall positiv beschieden werden, sagte einer der beteiligten Anwälte gegenüber dem Newsdienst CNet, sei der Patentbesitzer bald reicher als Microsoft.

Die Vorgabe des Berufungsgerichtes zwingt die beklagten Unternehmen ihre Strategie zu ändern. Bei dem ersten Verfahren reichte es aus, dass CompuServe und Konsorten sich über ihren virtuellen Auftritt von ortsbasierten Geschäften abgrenzen konnten. Ein Termin für die erneute Anhörung beim Bezirksgericht wurde noch nicht genannt. (art)