Pelikan greift Canon-Patente an

Im Streit um angebliche Patentverletzungen bei Tintenpatronen vor dem Landgericht Düsseldorf will Pelikan die von Canon geltend gemachten Patente zu Fall bringen.

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Von
  • Tim Gerber

Die Anwälte des Ersatztintenherstellers Pelikan Hardcopy haben in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf am heutigen Mittwoch die Aussetzung des Verfahrens um angebliche Patentverletzung bei Tintenpatronen beantragt. Der Prozess soll solange ruhen, bis die von Pelikan angestrengten Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht in München abgeschlossen ist. Das Fachgericht soll zunächst entscheiden, ob die fraglichen Canon-Patente, die Pelikan verletzt haben soll, überhaupt die für einen Patentschutz nötige Erfindungshöhe aufweisen -- was Pelikan bestreitet.

Gegenstand des einen Patents ist im Wesentlichen der in Canon-Patronen verwendete Schwamm, der die Tinte aufnimmt und zum Druckkopf weiterleitet. Das zweite Patent behandelt die Unterteilung eines Dreifarbtankes in einzelne Kammern mit einer "im Wesentlichen T-förmigen" Trennwand.

Die Anwälte von Pelikan sehen gute Chancen, die beiden Patente zu Fall bringen zu können. In allen vergleichbaren Fällen habe das Patentgericht die angefochtenen Patente für nichtig erklärt. In etlichen solcher Verfahren gegen Epson ist jedoch seit Jahren die Revision beim Bundesgerichtshof anhängig -- ohne Aussicht auf einen baldigen Abschluss.

Welchen Verlauf auch immer dieses Verfahren nehmen wird und wie immer es am Ende -- möglicherweise erst in vielen Jahren -- ausgeht, vom Markt drängen lassen will sich Pelikan deswegen nicht. Man habe die Tintenpatronen bereits so verändert, dass sie die fraglichen Patente keinesfalls mehr verletzen können.

Einen ausführlichen Bericht zu dem Patentstreit bringt c't in Ausgabe 1/2003 (ab dem 30. Dezember im Handel). (tig/c't) / (anw)