Photovoltaik: Bundesministerien wollen Solaranlagen auf Äckern und in Mooren

Die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wollen drei Bundesministerien ausweiten. Auch Ackerflächen und manche Moorböden sollen dabei sein.

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Vertikale, bifaziale Solarmodule. Mahd einer Grünlandfläche im Solarpark Aasen (Donaueschingen)

(Bild: BMWI)

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Weil auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität die Stromerzeugung mit Sonnenenergie deutlich ausgebaut werden müsse, haben sich drei Bundesministerien darauf geeinigt, wie bestehende Flächen besser dafür genutzt werden können. Künftig sollen verstärkt auch landwirtschaftliche Flächen sowie landwirtschaftlich genutzte Moorböden für den Photovoltaik-Ausbau genutzt werden, schlagen die Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, Umwelt und des für Landwirtschaft vor, alle drei von Grünen geführt. Der Vorschlag soll einfließen ins Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG).

Weiterhin sollen Solaranlagen auf allen verfügbaren Dachflächen entstehen, auf manchen versiegelten oder vorbelasteten Flächen. Förderfähig werden sollen darüber hinaus Ackerflächen, sofern die landwirtschaftliche Nutzung durch die Stromerzeugung bis zu 15 Prozent beeinträchtigt wird, heißt es in dem Vorschlag der drei Ministerien (PDF). Ausgeschlossen werden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden.

Auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden soll Photovoltaik gefördert werden – vorausgesetzt, die entwässerten Moorböden werden wiedervernässt. Ausgeweitet werden sollen die Möglichkeiten, Photovoltaik in "benachteiligten Gebieten" gefördert zu bekommen. Das sind solche Gebiete, die sich wegen der klimatischen Bedingungen, der Bodenqualität oder wegen Hanglage schwer bewirtschaften lassen.

Die Kommunen sollen in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorgeben können, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder ungeförderten PV-Freiflächen eingehalten werden müssen. Dabei würden sie von der Bundesregierung unterstützt, damit die Planung beschleunigt wird.

Die erste Verordnung zur Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ging im Frühjahr 2015 in Kraft. Ursprünglich konnten Gebote für PV-Anlagen auf Konversionsflächen wie ehemaligen Militär-, Industrie-, Gewerbe-, Wohnungsbau- oder Verkehrsflächen sowie für PV-Anlagen auf versiegelten Flächen und auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen im Abstand von 110 Metern abgegeben werden.

(anw)