Pimpyourfollower: Musikindustrie bugsiert weiteren Manipulationsdienst ins Off​
Plattenlabel erzielen vor Gericht einen erneuten Erfolg gegen Streaming-Manipulation. Der auf Influencer ausgerichtete Service Pimpyourfollower.de muss zahlen.​
Das Landgericht Düsseldorf hat nach Angaben des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) mehrere Angebote des Online-Dienstleisters Pimpyourfollower.de als wettbewerbswidrig eingestuft und verboten, die den Kauf von Streaming-Abrufen (Plays), Likes und Abonnenten für verschiedene Medienplattformen wie Spotify, YouTube und SoundCloud umfassten. Zum ersten Mal weltweit hätten die Richter den Betreiber zudem dazu verurteilt, Schadensersatz zu zahlen, freut sich der BVMI. Die untersagten Services sollen darauf abgezielt haben, durch die gekauften Aktivitäten eine Popularität von Songs und Künstlern manipulativ vorzutäuschen. Solche illegitimen Beeinflussungen könnten schlimmstenfalls Auswirkungen auf die Charts haben. Zudem würden alle legal handelnden Künstler und Labels benachteiligt, "weil sich ihr Anteil an den von den Plattformen erzielten Einnahmen verringert".
Die URL Pimpyourfollower.de leitet aktuell auf das offenbar vergleichbare Web-Angebot RatingHero um. Hinter den beiden Offerten steckt dem Impressum zufolge der Betreiber Mediaboost24 aus Essen, der nach Eigenaussage auch bekannt ist von Socialbooster24.de und Likefame.de. Beworben wird RatingHero als "das geheime Hilfsmittel der Influencer", das jenseits der großen Musik-Streamingportalen "echte Follower" für angebliche Schnäppchenpreise etwa auch für Instagram, TikTok, Meta Threads und andere soziale Netzwerke verspricht. In den Geschäftsbedingungen steht geschrieben: "Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote" von dessen Seite dar. Sie dienten nur "zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden". Der Betreiber behalte es sich vor, eine solche Offerte eines Interessenten innerhalb von fünf Tagen anzunehmen.
Der aktuelle Fall ist bereits das zehnte deutsche Verfahren, in dem der BVMI gemeinsam mit seiner internationalen Dachorganisation IFPI und Mitgliedsfirmen gegen die Anbieter von Streaming-Manipulation vorgeht. Die Partner erwirkten damit etwa im Oktober 2023, dass der Aachener Dienst SP-Onlinepromotion.com nach einer erfolgreichen Abmahnung vom Netz ging.
IFPI erhofft sich Signalwirkung auf BetrĂĽger
2021 erreichten BVMI und IFPI in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt, dass dieses dem Betreiber von Seiten wie likeservice24.de das Generieren gefälschter Streams und weiterer Manipulationen für Musik auf Spotify & Co. als Dienstleistung untersagte. Vergleichbare Entscheidungen trafen die Landgerichte Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg und Köln im August 2020: Die Anbieter von socialnow.de, socialgeiz.de, likergeiz.de, netlikes.de sowie von likesandmore.de mussten ihre Services einstellen. Im März 2020 hatten beide Verbände schon eine Unterlassung gegen followerschmiede.de durchgesetzt. Auch international will das Duo "erfolgreich Maßnahmen ergriffen" haben. Man arbeite mit Regierungsbehörden und Schnittstellen in vielen Ländern wie Brasilien zusammen.
"In der Musikindustrie ist kein Platz für Streaming-Manipulation", betonte die IFPI-Chefin Victoria Oakley am Freitag. wer diese "unlautere Praxis" betreibe oder unterstütze, sollte "weder Einnahmen von den Kreativen und ihren Partnern abziehen noch das tatsächliche Hörerlebnis der Fans verzerren dürfen". Sie hoffe, "dass dieser erneute Erfolg in Deutschland eine klare Botschaft an diejenigen sendet, die solche Dienste weiterhin anbieten". Letztlich stehe auch "die Kredibilität des digitalen Marktes" auf dem Spiel, ergänzte Florian Drücke vom BVMI. Deshalb habe der Verband jüngst mit dem Marktforschungsinstitut GfK und der Wirtschaftsuni Wien zusätzlich einen Dienst zum Aufspüren von Streaming-Abweichungen ("Anomaly Detection") gestartet. Im November forderten auch EU-Abgeordnete ein schärferes Vorgehen gegen bezahlte Play-Listen.
(mki)