Politiker gegen Kartellausnahmen beim Kabelnetzverkauf

Für den vermutlichen neuen Eigner von sechs TV-Kabelgesellschaften soll es keine Ausnahmen von Kartellregeln geben.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Für Liberty Media, den vermutlich neuen Eigner von sechs TV-Kabelnetzgesellschaften, soll es keine kartellrechtlichen Ausnahmen geben, fordert der Kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert . Das Bundeskartellamt prüft derzeit den Vertrag zwischen Telekom und Liberty, weil der amerikanische Investor auch an Programmanbietern wie AOL Time Warner, News Corporation oder Discovery Channel beteiligt ist, die er in die nun erstandenen Breitbandkabelnetze einspeisen möchte. Jedoch pocht Medienberichten zufolge Liberty-Chef John Malone auf Schutz seitens der Bundesregierung vor kartellrechtlichen Konsequenzen.

Lammert meint dazu: "Eine Aushebelung möglicher Einwände des Bundeskartellamts durch eine Erlaubnis des Bundeswirtschaftsministers ist nicht im Interesse der deutschen Rundfunklandschaft". Eine Ministererlaubnis wäre erforderlich, falls das Bundeskartellamt die Übernahme der Kabelnetze durch Liberty Media ablehnen würde. Das, so Lammert, "würde das ursprüngliche Ziel, mehr Wettbewerb zu erreichen, auf den Kopf stellen, wenn Kabelbetrieb und Programmangebot in einer Hand sind". Schon gar nicht komme eine entsprechende Zusage des Bundeskanzlers, um die sich Liberty-Präsident John Malone derzeit auch bemühen soll, vor Ende der Kartellprüfungen in Betracht.

Zuvor schon hatten Kritiker vor einer zu hohen Machtkonzentration gemahnt. Bereits 1994 hat das Bundeskartellamt eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zwischen der Deutschen Telekom, Bertelsmann und der Kirch-Gruppe abgelehnt.

Wegen des neuen Eigners fürchten die privaten Fernsehanbieter nun um die Durchleitung ihrer Programme in den Breitbandkabelnetzen. Der Platz ist angesichts voll ausgelasteter Bandbreite der TV-Kabel schon jetzt umkämpft. Doch der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag sieht nur eine Einspeisungspflicht für die öffentlich-rechtlichen Programme vor. "Diese einseitige Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, weil inzwischen auch private Sender zu den etablierten Programmen in der Bundesrepublik zählen", kritisiert Lammert die aktuelle Regelung. "In Zukunft sollte auch für die privaten Rundfunkanbieter der diskriminierungsfreie Zugang zum Breitbandkabelnetz gewährleistet sein", fordert Lammert.

Die Deutsche Telekom war 1999 nach einer Anordnung der Europäischen Union gezwungen, sich von ihrem Breitbandkabelnetz zu trennen. Begründung: Es sei nicht im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs, wenn die Telekom sowohl die Telefon- als auch die Fernsehkabelnetze kontrolliere. Das Breitbandkabelnetz versorgt rund 60 Prozent der deutschen Haushalte mit TV-Programmen via Kabel. (dz)