zurück zum Artikel

Polizeigewerkschaft: Waffenregister ist "Schuss in den Ofen"

Detlef Borchers

Fehlerhaft und als Fahndungsinstrument kaum zu gebrauchen: Mit deutlichen Worten kritisiert die Gewerkschaft der Polizei das im Januar gestartete nationale Waffenregister.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das im Januar gestartete nationale Waffenregister [1] als Schuss in den Ofen [2] bezeichnet. Das beim Bundesverwaltungsamt angesiedelte Datenbanksystem über rund 5,5 Millionen legale Waffen [3] im Privatbesitz der Bundesbürger sei fehlerhaft und als Fahndungsinstrument kaum zu gebrauchen.

In dem für rund 4 Millionen Euro teuren nationalen Waffenregister (NWR) sind die Daten über Waffenbesitzer zusammengeführt worden, die bisher bei 566 Waffenbehörden gespeichert wurden, von denen 15 noch mit Karteikarten arbeiten. Der Unterhalt des NWR soll 1 Million Euro im Jahr kosten, 20 Mitarbeiter sind mit der Datenpflege beschäftigt. Bei der eiligen Zusammenführung dieser Daten mit dem Datenbankprogramm Xwaffe [4] zum pünktlichen Start des Systems wurden nach Darstellung der Polizeigewerkschaft Verwaltungsmitarbeiter ohne Waffenkenntnisse eingesetzt. Dies habe zu zahlreichen Fehlern in den Datenbeständen des NWR geführt.

So sei die generische Zulassungsnummer statt der jeweiligen Waffennummer bei Leuchtpistolen eingetragen worden, mit der Folge, dass bei einer Recherche nach einer bestimmten Leuchtpistole Dutzende von Waffenbesitzern ermittelt wurden. Die nicht geschulten Kräfte hätten im Datenbankfeld zum Waffentyp allgemeine Einträge wie "Gewehr" statt korrekt "Einzelladerbüchse" oder "Repetierbüchse" zu unterscheiden, für die es unterschiedliche Typenummern [5] gibt. Auch so sei daher die Suche nach ganz bestimmten Waffen erschwert.

Bei Waffennummern gebe es zudem Fälle, in denen führende Nullen oder Ziffern in der Seriennummer einfach nicht aufgeführt worden seien, obwohl sie bei der Suche eine Rolle spielen. Für besonders gravierend hält die Gewerkschaft Fälle, bei denen der Weiterverkauf der Waffe zwar der örtlichen Behörde gemeldet und von dieser in der Waffenbesitzkarte quittiert wurde, aber im NWR nicht.So sei es für die Polizeiarbeit angeraten, immer bei der örtlichen Waffenbehörde anzufragen, weil "das Superhirn des legalen Waffenbesitzes" fehlerhaft arbeite, heißt es in der Septemberausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift Deutsche Polizei [6]. Mehrfach sei die Polizei mit ihrer "Kavallerie" (den Sonder-Einsatz-Kommandos) umsonst angerückt, weil eine gesuchte Waffe dem falschen Besitzer zugeordnet wurde.

Beim zuständigen Bundesverwaltungsamt (BVA) sieht man die Sache gelassener. Die zentrale bundesweite Datenbank werde fortlaufend gepflegt und verbessert. Dafür seien vor allem die lokalen Waffenbehörden bzw. das jeweilige Innenministerium eines Bundeslandes verantwortlich, nicht das Zentralregister.

"Die Waffenbehörden waren bislang weder vernetzt, noch gab es einheitliche Regelungen oder Standards in Bezug auf die Erfassung waffenrechtlicher Daten. Dass die erstmalige Zusammenführung der Daten aller Waffenbehörden insofern zu Nachbesserungen führt, ist daher nicht unerwartet", erklärte die Pressesprecherin des BVA gegenüber heise online. Man habe eine gesetzliche Frist bekommen, die Bereinigung der Daten bis Ende 2017 durchzuführen. Dementsprechend gibt es im NWR die Kennziffer 9995 für "Waffendaten teilbereinigt – bis 2017 noch vollständig zu bereinigen". (axk [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1937209

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bva.bund.de/nn_2143576/DE/Aufgaben/Abt__III/NWR/node.html?__nnn=true
[2] http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/p130802
[3] http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/12/nationales-waffenregister.html
[4] http://www.xwaffe.de/index.html
[5] http://www.xwaffe.de/download/XWaffe1_2_2-Kataloguebersicht_und_extKataloge_Stand_30.04.2012_mit_Waffentypologie_FINAL_V1.1.xlsx
[6] http://www.gdp.de/id/DeuPolAll
[7] mailto:axk@heise.de