Postbank stellt chipTAN-Verfahren im Mai 2022 ein

Die Postbank will im Mai 2022 ihr chipTAN-Verfahren für Online-Überweisungen einstellen. Sparkassen und Volksbanken gehen andere Wege.

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Onlinebanking

(Bild: dpa, David Ebener/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.
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Die Postbank hat angekündigt, ihr chipTAN-Verfahren für Online-Überweisungen im Mai 2022 einzustellen. Seit August 2021 informiere sie ihre Kundinnen und Kunden schrittweise darüber, teilte die Postbank mit. Derzeit öffnet sich zum Beispiel beim Einloggen ins Konto eine Nachricht. Als Alternative verweist die Bank auf das eigene Verfahren "BestSign".

Beim chipTAN-Verfahren wird die Transaktionsnummer (TAN) von einem kleinen Gerät generiert, in das man die Girocard steckt. Als Grund für das Ende der chipTAN nennt die Postbank zum einen, dass immer weniger Kunden das chipTAN-Verfahren nutzen und zwei Drittel der chipTAN-Nutzer auch für BestSign freigeschaltet seien. Zum anderen gebe es einen technischen Grund: "Neue Girocards werden aufgrund regulatorischer Vorgaben mit einem neuen Chip ausgestattet. Ältere chipTAN-Geräte sind mit diesen Bankkarten-Chips nicht kompatibel", erklärte ein Sprecher der Postbank.

Wer derzeit noch die chipTAN der Postbank nutzt, soll laut der Bank zu deren Verfahren "Postbank BestSign" wechseln. Um dies zu nutzen, gibt es drei Möglichkeiten: die Postbank-BestSign-App, die reguläre Banking-App der Postbank ("Postbank Finanzassistent") oder ein spezielles Gerät der Firma Seal One.

In den kostenlosen Apps erfolgt die Freigabe einer Überweisung statt mit einer TAN nun per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Passwort. Die verschiedenen Geräte von Seal One sind kleiner als die meisten TAN-Generatoren; um eine Überweisung freizugeben, müssen Kunden hier nur einen Knopf drücken. Die Geräte kosten derzeit allerdings zwischen knapp 30 und knapp 45 Euro.

Im Gegensatz zur Postbank haben andere Geldinstitute nicht vor, das chipTAN-Verfahren einzustellen. Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) erklärt, die Chips in den Girocards der Genossenschaftsbanken seien nach wie vor kompatibel mit den TAN-Generatoren. Deshalb gebe es bei den Volks- und Raiffeisenbanken keine Überlegungen, das chipTAN-Verfahren einzustellen, so ein Sprecher des BVR.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) bestätigt indirekt die Ausgabe neuer Chips, die mit älteren Geräten nicht mehr kompatibel sind. Sparkassenkundinnen und -kunden könnten in diesem Fall auf das chipTAN-QR-Verfahren umsteigen, ohne das Verfahren extra umstellen zu lassen, erklärt eine Sprecherin des DSGV. Dafür ist allerdings wiederum ein zusätzliches Gerät nötig, das um die 20 Euro kostet. Es scannt QR-Codes und generiert daraus im Zusammenspiel mit dem Chip in der Karte eine TAN.

Für das chipTAN-Verfahren brauchen Bankkunden ihre Bankkarte und einen TAN-Generator. Den gibt es für unter 20 Euro im Internet oder direkt bei der jeweiligen Bank. Für eine Online-Überweisung stecken Nutzer ihre Bankkarte in den Generator und scannen mit diesem ein flimmerndes Strichmuster vom Computerbildschirm. Daraufhin zeigt der Generator eine TAN an, mit der man die Überweisung abschließt. Alternativ kann man auch die letzten Stellen der Empfänger-IBAN sowie den Geldbetrag in den Generator eingeben, um die TAN zu erhalten. Das Verfahren ist nach dem Chip in der Bankkarte benannt.

Gerade erst haben die Sparkassen und Volksbanken angekündigt, das smsTAN-Verfahren einstellen zu wollen. Als Grund wurden die hohen Kosten sowie Sicherheitsbedenken genannt. Die Postbank hat dieses Verfahren schon länger eingestellt.

Ergänzung: Die Nutzung des chipTAN-Verfahrens ohne flimmerndes Strichmuster wurde ergänzt.

(gref)