Prime Air: Amazon reicht Patent fĂŒr Lieferdrohne ein
(Bild: dpa, Amazon/dpa)
In einem Patentantrag beschreibt Amazon ein unbemanntes FluggerÀt, das selbststÀndig Waren ausliefern, Routen festlegen und mit anderen seiner Art kommunizieren kann. Damit will der VersandhÀndler den Lieferprozesses unabhÀngig vom Menschen machen.
Amazons PlĂ€ne fĂŒr den Einsatz von Lieferdrohnen fĂŒr seinen Dienst "Prime Air" werden immer konkreter. Nun wurde ein Patentantrag [1] öffentlich, in dem der VersandhĂ€ndler ein unbemanntes FluggerĂ€t, ein Unmanned Aerial Verhicle (UAV), beschreibt. Das dort skizzierte UAV 200 soll acht Rotoren besitzen, die jedoch je nach benötigter Hubleistung in Material, Design und GröĂe variieren können.
Die Lieferdrohne soll dabei selbststĂ€ndig Waren von einem Umschlagsplatz abholen und eine Route zum EmpfĂ€nger berechnen können. Amazon [2] betont in dem Patentantrag allerdings, dass sich das System nicht nur auf den letzten Lieferschritt beschrĂ€nken soll. Auch eine Abholung bei BĂŒchereien, EinzelhĂ€ndlern oder Verpackungsanlagen sei demnach möglich. Dabei sollen die Drohnen auch dazu genutzt werden, um Waren innerhalb des Lieferprozesses zu organisieren.
Auslieferung an tatsÀchlichen Standort
EmpfĂ€nger sollen laut Patentantrag kĂŒnftig nicht nur LieferzeitrĂ€ume individuell mithilfe des Systems abstimmen können, sondern auch den Lieferort. So sollen die Drohnen unter anderem in der Lage sein, an den tatsĂ€chlichen Standort des EmpfĂ€ngers zu liefern. Informationen darĂŒber könne die Drohne beispielsweise ĂŒber Smartphones oder andere MobilgerĂ€te empfangen, die mit GPS arbeiten oder in ein WLAN- oder Mobilfunknetz eingebunden sind.
Bei der Navigation und Landung soll sich die Drohne mit anderen UAVs abstimmen können, um beispielsweise Wetterdaten oder Verkehr in ihre Routenplanung einzubeziehen. Auch auf VerkehrsstraĂen, Menschen oder Tiere soll sie entsprechend reagieren können. Scheidet eine Drohne auĂerdem aufgrund von Reparaturen oder einer zu geringen Akkuladung aus dem Lieferprozess aus, soll sie automatisch durch eine andere ersetzt werden.
Unzufrieden mit Auflagen der FAA
Dass Amazons DrohnenplĂ€ne schnell Wirklichkeit werden, bleibt fraglich. Nachdem der VersandhĂ€ndler gedroht hatte, seine Drohnenforschung aus den USA abzuziehen, bekam er im Februar 2015 schlieĂlich die Erlaubnis fĂŒr Drohnentests. Amazon zeigte sich im MĂ€rz allerdings unzufrieden mit den Auflagen der US-Flugaufsichtsbehörde [3] FAA: So dĂŒrfe ein ausgebildeter Pilot die Drohnen nur bei Tageslicht, in Sichtweite und in maximal 122 Metern Höhe steuern. AuĂerdem solle der Konzern monatlich an die FAA berichten. Amazons System wĂ€re so unmöglich zu realisieren. (ssi [4])
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[1] http://appft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PG01&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsrchnum.html&r=1&f=G&l=50&s1=%2220150120094%22.PGNR.&OS=DN%2F20150120094&RS=DN%2F20150120094
[2] http://www.heise.de/thema/Amazon
[3] https://www.heise.de/news/Amazon-unzufrieden-mit-US-Erlaubnis-fuer-Drohnen-Tests-2584188.html
[4] mailto:ssi@heise.de
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