Private Krankenversicherungen stoppen Mitarbeit an elektronischer Gesundheitskarte [Update]

Die privaten Krankenversicherungen wollen sich nicht am Roll-Out der elektronischen Gesundheitskarte beteiligen und beenden die Teilnahme an den laufenden Tests.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Bundesregierung versucht mit einer Presseerklärung zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK), neue Zweifel am größten deutschen IT-Projekt zu dämpfen. Damit reagiert die Regierung auf den gestern bekannt gewordenen vorläufigen Komplettausstieg der privaten Krankenversicherungen (PKV). Sie wollen sich nicht am Roll-Out der eGK beteiligen und stoppen die Teilnahme an den laufenden Tests.

Volker Leienbach, Vorsitzender des Verbands der Privaten Krankenversicherung hatte den Komplettausstieg damit begründet, dass Ärzte anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen eine PKV-eGK nicht nutzen müssen. Dieser Zustand der Investitionsunsicherheit sei nicht hinnehmbar. Es müsse auch für Privatversicherte eine verpflichtende Anwendung der Karte durch die Leistungserbringer geben, damit die privaten Kassen nicht umsonst in teure Karten und Server-Technik investieren.

Seit Langem haben die PKV ihre Probleme mit dem Telematik-System, das für die eGK aufgebaut wird. Der ursprüngliche Gedanke des gesamten Systems, mit elektronischen Rezepten Medienbrüche zu vermeiden, war für privat Versicherte ohnehin wertlos, da sie am Ende eines Abrechnungszeitraumes entscheiden können, was sie selbst bezahlen. Dafür benötigen PKV-Mitglieder nach wie vor Papierrezepte. Mit dem vorläufigen Stopp des E-Rezeptes durch Gesundheitsminister Rösler wurde eine Entscheidung gefällt, die den PKV entgegenkam. [Update: Gleichzeitig führten die beschlossenen Regelungen um den Neustart des eGK-Systems dazu, dass die PKVen nach wie vor beteiligt sind. Ihr Ausstieg ist daher nicht total, weil sie in die Weiterentwicklung der eGK eingebunden sind. Bei der Einführung des "onlinegestützten Managements" der Versichertenstammdaten ist die PKV Stellvertreter des GKV-Spitzenverbands, der die Teilaufgabe übernommen hat.]

Rösler verabschiedete zudem eine Ausnahmeregelung, die es Ärzten weiterhin erlaubt, Patientenangaben von privat Versicherten an private Abrechnungsstellen weiterzugeben. Den Vorwurf, damit eine Missachtung des Datenschutzes zu propagieren, wies das Gesundheitsministerium zurück. Die befristete Ausnahmeregelung sei noch von der Vorgängerregierung beschlossen worden. Sie sei um ein Jahr verlängert worden, weil eine grundlegende gesetzliche Regelung, die das Ministerium anstrebe, kurzfristig nicht zu erreichen sei.

Der Vorwurf der Missachtung des Datenschutzes bezieht sich auf eine Grauzone im Bereich der privaten Abrechnung, in der das Honorar-Management von Unternehmen wie der EOS Health AG besorgt wird. Diese benutzen die aufgelaufenen Daten nicht nur zur Abrechnung, sondern zur Analyse und zum Benchmarking. Privat-Patienten, die auf Löschung ihrer Datensätze drängen und dann in der Arztpraxis bar bezahlen müssen, berichten vom Unwillen derartiger Finanzdienstleister, Daten zu löschen. (anw)