Psion reicht im Streit um Marke "Netbook" Gegenklage ein

Der kanadische Hersteller Psion Teklogix hat ebenfalls beim Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien eine Gegenklage gegen den Prozessorhersteller Intel eingereicht. Psion sieht sich durch die Nutzung der eingetragenen Marke "Netbook" geschädigt.

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Der kanadische Hersteller Psion Teklogix weist die von Intel in einer Klage um das Recht an der Marke "Netbook" vorgebrachten Vorwürfe zurück und hat beim Bezirksgericht in Nordkalifornien eine Gegenklage (PDF-Datei) eingereicht. Darin erwidert Psion, Intel habe bewusst und arglistig den guten Namen Netbook für eigene Produkte benutzt und damit die Verbraucher in die Irre geführt. Der Prozessorhersteller bereichere sich auf Kosten des Klägers. Psion hat eine Jury-Entscheidung beantragt, in der auch über einen möglichen Schadenersatz befunden werden soll.

Intel hatte am 13. Februar ebenfalls in Nordkalifornien geklagt und damit auf einen Abmahnbrief reagiert, den Psion-Anwälte verschickt hatten, da Intel den Begriff Netbook zur Vermarktung seiner Atom-Prozessoren verwendet und sich die Domain netbook.com gesichert hat. Intel verlangt die Löschung der Marke Netbook aus dem Handelsregister, da die Öffentlichkeit mittlerweile unter dem Begriff Netbook eine eigene, neue Geräteklasse verbindet. Vier Tage später folgte Dell mit einem Antrag beim US-Marken- und Patentamt auf Löschung der Marke. (anw)