Rabattsystem Payback schafft "gläsernen Kunden"

Eine Entscheidung des Landgerichts München über die Praxis des Rabattsystems Payback bestätigte die Vorbehalte der Datenschützer.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

In einem jetzt veröffentlichten und noch nicht rechtsgültigen Urteil hat das Landgericht München zwei Klauseln in den Anmeldeformularen des Payback Rabattvereins e.V. beanstandet. Das Gericht hat in seinem Urteil dem Payback Rabattverein verboten, die in den Antragsformularen enthaltenen zentralen Einwilligungsklauseln zur Datenverarbeitung zu verwenden oder sich auf diese Klauseln bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen. Bei Zuwiderhandlung droht dem Münchner Payback Rabattverein ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 Mark oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.

Beim Payback-System sind zahlreiche Unternehmen beteiligt, unter anderem auch die Lufthansa, real, Galeria-Kaufhof, die Tankstellenkette DEA, Apollo, der Online-Börsenhändler Consors, der Autoverleiher Europcar, der Online-Dienst AOL und der dm-Drogerie-Markt. Künftig darf Payback die Daten seiner jetzigen Kunden nur verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Rabattverfahrens erforderlich ist. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Bremen, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begrüßten die Entscheidung des Gerichts und hoffen nun, "dass nicht nur eine Korrektur der Anmeldeformulare erfolgt, sondern eine klare Aufklärung der Kundinnen und Kunden, was mit ihren Daten in welchen Verarbeitungsphasen gemacht wird."

Mehr dazu in Telepolis: Gericht zeigt Payback-Rabattsystem rote Karte (Christiane Schulzki-Haddouti) (ame)