Recht auf "schnelles" Internet: Bundesrat stimmt für höhere Mindestbandbreiten

Die Mindestversorgung eines Internetzugangsdienstes wird laut der Entscheidung der Länder von 10 auf 15 MBit/s im Download angehoben. Der Anschlusspreis steigt.

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Große Rollen mit orangefarbenem Glasfaserkabel zur Verlegung im Boden an einer Baustelle in Beber, Niedersachsen.

(Bild: juerginho/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat hat am Freitag für den Entwurf zu einer ersten Novelle der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV) gestimmt. Demnach werden die Mindestbandbreiten eines Internetzugangsdienstes von 10 auf 15 MBit/s im Download und von 1,7 auf 5 MBit/s im Upload angehoben. Der Digitalausschuss des Bundestags hatte den Weg dafür im Oktober freigemacht. Der Wert für die Latenz (Verzögerung) beträgt weiterhin 150 Millisekunden. Die Änderung soll noch Ende dieses Jahres oder Anfang 2025 umgesetzt werden.

Gegenüber dem Bundesrat hatte die Bundesregierung eigentlich 2022 zugesagt, sie werde schon Mitte 2023 die mit dem Rechtanspruch verknüpften Geschwindigkeiten anheben. Doch das Verfahren verzögerte sich wegen einer Evaluation und dem Einholen von Gutachten, worauf das Digitalministerium bestand.

Neben Singles dürften vor allem Mehrpersonenhaushalte von den Anpassungen profitieren, meint die Bundesnetzagentur. Die neue Mindestversorgung biete "eine höhere Leistung und Flexibilität", was sich etwa bei Videokonferenzen, Online-Learning oder der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Endgeräte bemerkbar mache. Durch die gestiegenen Anforderungen werde auch der monatliche Preis für die Grundversorgung erhöht. Er soll künftig rund 35 Euro pro Monat betragen. Generell orientiere sich die Gebühr "an der Entwicklung der Preise für Telekommunikationsdienste".

"Wir passen die Mindestversorgung regelmäßig an", versicherte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. "Sie ist wie der Mindestlohn: Die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen." Auch wenn es um eine Untergrenze gehe, könne sich dadurch die private wie berufliche Nutzung von Internet- und Onlinediensten verbessern. Die Regulierungsbehörde stellte im November auf Drängen des Digitalausschusses des Bundestags hin ein leichter bedienbares Kontaktformular für den Anspruch auf Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten online.

Profitiert haben noch nicht viele Bürger von dem 2021 geschaffenen Anspruch. Erst im März schritt die Bundesnetzagentur erstmals ein und verpflichtete im Mai einen Provider, einen Haushalt in Deutschland mit Internet auf Basis der Verordnung zu versorgen. Mittlerweile hat sie drei weitere Verpflichtungen für drei Haushalte in Bayern ausgesprochen (Stand November). Im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 30. September 2024 erreichten die Behörde 6187 Eingaben über mögliche Unterversorgungen. Anfang November befanden sich 107 Anträge in Bearbeitung. Auf Basis eines Gutachtens und einer Datenabfrage wertet die Netzagentur rund 1,8 Millionen Adressen als "leitungsgebunden potentiell unterversorgt" – anfangs war sie nur von rund 330.000 Haushalten ausgegangen.

(mki)