Rechtsanwalt geht gegen Abmahn-Datenbank vor
Kaum ist die Webspace-Geschichte vom Tisch, schon hat Rechtsanwalt Gravenreuth die Web-Seite "Freedom for Links" auf dem Kieker.
Kaum ist die Webspace-Geschichte vom Tisch, schon sucht sich Rechtsanwalt GĂŒnter Freiherr von Gravenreuth ein neues BetĂ€tigungsfeld. Diesmal hat der Freiherr den Verein Freedom for Links [1] (FFL), was ungefĂ€hr soviel heiĂt wie "Freie Links fĂŒr freie BĂŒrger", auf dem Kieker. Von Gravenreuth machte im vergangenen Jahr immer wieder durch Abmahnungen an Betreiber von Web-Seiten von sich reden â und das gleich massenweise. Die abgemahnten Internet-Anbieter hatten auf ihren Homepages den Begriff Webspace verwendet, den ein Gravenreuth-Mandant beim Patentamt als Warenzeichen eingetragen hatte. Das Landgericht MĂŒnchen I wies die AnsprĂŒche des Patentinhabers jedoch mit der BegrĂŒndung zurĂŒck [2], es handle sich "um eine Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens". Ăhnliche Verfahren laufen derzeit um dem Markennamen Explorer.
Zu der fĂŒr die "Abmahn-Opfer" positiven Gerichtsentscheidung hatte die extra eingerichtete Datenbank [3] von Freedom for Links beigetragen, in die sich Betroffene eintragen können. Das Zusammentragen gleichartiger FĂ€lle hilft unter UmstĂ€nden bei der juristischen Argumentation, bei einer Abmahnung handle es sich um eine vom MĂŒncher Gericht so genannte "Serienabmahnung". Die Datenbank kann man auf der Homepage öffentlich einsehen, jedoch sichern die Betreiber auf Wunsch AnonymitĂ€t zu. Bei Verwendung der Daten in einem Gerichtsverfahren gibt FFL jedoch auch Namen und Adressen der Betroffenen heraus. Gerade diese AnonymitĂ€t ist dem Abmahn-Advokaten aus MĂŒnchen ein Dorn im Auge. Da auch Daten ĂŒber seine Person erfasst seien, habe er nach §34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein Recht auf Auskunft. Dieser Auffassung schlieĂt sich auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte an. "Zudem sind einige Angaben in der Datenbank fehlerhaft", sagte Gravenreuth gegenĂŒber cât. Diese mĂŒssten von den Betreibern nach §35 BDSG berichtigt werden.
Uschi Hering von Freedom for Links wehrt sich vehement dagegen, Namen oder Adressen ihrer "SchĂŒtzlinge" herauszugeben, da sie diesen AnonymitĂ€t zugesichert habe. Als sich die Webspace- und Explorer-Abmahnungen hĂ€uften, habe sie die Datenbank â damals noch als verantwortliche Betreiberin der Web-Seite â ins Leben gerufen, um möglichst viele FĂ€lle zusammenzufĂŒhren. Zwischenzeitlich ist aus dem Projekt, das sich fĂŒr Meinungsfreiheit und Demokratie im Internet einsetzt, ein gemeinnĂŒtziger Verein geworden. Ziel sei es, mit dieser "Struktur an StĂ€rke und Bedeutung zu gewinnen und gegebenenfalls auch juristische Mittel einsetzen zu können, um diese Ziele zu erreichen", erlĂ€uterte Uschi Hering gegenĂŒber cât.
Rechtsanwalt Thomas Stadler, der den Verein in spe juristisch berĂ€t, favorisiert in der Auseinandersetzung mit Gravenreuth eine andere Interpretation als der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Der FFL sehe sich als Mediendienst. "Nach §16 des Mediendienstestaatsvertrags genieĂen daher alle in der Datenbank eingetragenen Personen Informantenschutz", erklĂ€rte Stadler gegenĂŒber cât. Die von Gravenreuth eingeschalteten DatenschĂŒtzer haben den FFL jedoch nur als Teledienst aufgefasst. Am Dienstag nĂ€chster Woche will sich ein Vertreter des FFL mit Gravenreuth zusammensetzen und ĂŒber eine Einigung verhandeln. Dabei wollen die Parteien etwa die Möglichkeit verhandeln, einen WirtschaftsprĂŒfer einzuschalten, der die Datenbank des FFL mit derjenigen Gravenreuths vergleicht. Sollten die GesprĂ€che zu keinem Ergebnis fĂŒhren, will von Gravenreuth auf jeden Fall vor Gericht ziehen. Bis dahin gedenkt der streitbare MĂŒnchener Rechtsanwalt offensichtlich, sich im Online-Forum [4] des FFL auszutoben. (atr [5])
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[1] http://www.freedomforlinks.de
[2] https://www.heise.de/news/Webspace-Urteil-Ohrfeige-fuer-Serien-Abmahner-22591.html
[3] http://www.freedomforlinks.de/Pages/abgemahnt.html
[4] http://212.96.8.163/cgi-local/CONFIG.PL
[5] mailto:atr@ct.de
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