Rechtsstreit um Einspeisegebühren im TV-Kabel: Kabel Deutschland unterliegt erneut

Kabel Deutschland streitet seit Monaten mit ARD und ZDF um die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme: Bis Ende des Jahres zahlen die Sender dafür jährlich rund 60 Millionen Euro, mittlerweile haben sie den Einspeisungsvertrag jedoch gekündigt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Kabel Deutschland hat im Rechtsstreit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern auch in Bayern in erster Instanz eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I wies eine Klage des Konzerns gegen den Bayerischen Rundfunk zurück, wie der BR laut dpa mitteilte. Der Netzbetreiber wollte erreichen, dass der BR weiter eine Gebühr für die Einspeisung der BR-Programme ins Kabelnetz bezahlen muss.

Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland streitet seit Monaten mit ARD und ZDF. Knackpunkt ist die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme durch sein Netz. Bis Ende des Jahres zahlen die Sender dafür jährlich rund 60 Millionen Euro, mittlerweile haben sie den Einspeisungsvertrag jedoch (fristgerecht) gekündigt. Der Konzern beharrt jedoch auf den Einspeisegebühren: Da er gesetzlich zur Einspeisung verpflichtet ist, sieht er auch eine Zahlungspflicht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern.

Kabel Deutschland hat in dem Streit alle ARD-Anstalten, sowie das ZDF, Phoenix, Arte und 3sat verklagt und in erster Instanz etwa in Stuttgart und Köln verloren. Ein Sprecher des Konzerns kündigte gegenüber dpa an, die gerichtlich Auseinandersetzung fortzusetzen. "Kabel Deutschland ist von seiner Rechtsposition überzeugt, dass die Einspeisung von Programmen ins Kabelnetz angemessen vergütet werden muss." (jk)