Redseliges handelsregister.de: Betroffene können Antrag bei Gericht stellen

Über das Registerportal sind einige sensible Daten abrufbar. Betroffene, die das nicht möchten, haben momentan nur einen Weg.

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(Bild: Screenshot von handelsregister.de)

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Wer nicht möchte, dass über das Portal handelsregister.de mehr Daten über ihn oder sie als nötig abgerufen werden können, hat momentan nur eine Handhabe: einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Das geht aus einer Antwort des nordrhein-westfälischen Justizministeriums auf eine Anfrage von heise online hervor. Das Ministerium ist für das "Gemeinsame Registerportal der Länder" zuständig, das unter handelsregister.de erreichbar ist.

Dort lassen sich schon länger sämtliche Einträge im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister per Webformular einsehen und herunterladen. Seit dem 1. August 2022 ist das ohne Registrierung und Gebühr möglich, das hat unter anderem den Verband Familienunternehmer aufmerksam gemacht. Der Rechtsprofessor Dr. Benedikt Bauer kommt in einem Kurzgutachten im Auftrag des Verbands zu dem Ergebnis, das Portal müsse offline genommen werden, solange sensible persönliche Daten wie Adressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen oder auch Unterschriften abrufbar sind.

Das Justizministerium NRW erläuterte gegenüber heise online, für die Daten seien die Registergerichte verantwortlich, diese stellen die ihnen von den Notarinnen und Notaren übermittelten Dokumente ein. "Wenn in diesen Dokumenten sensible Daten enthalten sind und keine Veröffentlichung mehr gewünscht wird, können betroffene Personen einen Antrag bei Gericht stellen, dass die Dokumente ausgetauscht werden", heißt es aus dem Ministerium. Die Registergerichte seien auch datenschutzrechtliche Ansprechpartner für die veröffentlichten Dokumente.

"Die Notarinnen und Notare haben in vielen Fällen die Möglichkeit, die Dokumente so zu gestalten, dass die sensiblen Daten nicht in dem Dokument enthalten sein müssen", teilte das NRW-Justizministerium mit. Das Ministerium gehe davon aus, dass die Diskussionen in der Öffentlichkeit für eine bessere Beachtung des Datenschutzes bei der Erstellung der einzureichenden Dokumente sorgten. Dazu führe das Bundesjustizministerium (BMJ) auch Gespräche mit der Bundesnotarkammer.

Das BMJ hatte gegenüber heise online betont, dass Deutschland mit dem frei zugänglichen handelsregister.de einer EU-Richtlinie entspreche. Diese mussten die EU-Mitgliedsländer spätestens bis zum 1. August 2022 umsetzen. Daher sei es nicht möglich, das Portal komplett abzuschalten. Auch Datenschutzbeauftragte in Deutschland sind sich einig, dass die Sorge über frei zugängliche handelsregister.de berechtigt ist. Sie sehen sich aber nicht veranlasst, von sich aus tiefer einzugreifen und beispielsweise das Portal offline nehmen zu lassen.

(anw)