Reform der Notfallversorgung: Telemedizin und zentrale Notrufstelle geplant

Mit einer zentralen Leitstelle für die 112 und die 116117 samt algorithmusgestützter Ersteinschätzung will Lauterbach künftig die Notfallversorgung verbessern.

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Professor Karl Lauterbach

(Bild: BMG)

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat erneut Vorschläge zur Reform des aktuellen Krankenhaussystems vorgestellt. Die "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" empfiehlt in ihrer inzwischen vierten Stellungnahme (PDF), für die Notfallversorgung integrierte Leitstellen (ILS) mit einer "algorithmusgestützten Ersteinschätzung" auszubauen sowie integrierte Notfallzentren (INZ). Damit will die Kommission schnellere und gezielte Notfallhilfe ermöglichen. Demnach sollen zentrale Leitstellen künftig rund um die Uhr eine allgemeinärztliche und kinderärztliche telemedizinische Beratung einrichten – etwa mittels Videosprechstunde durch verschiedene Fachärzte. Als Beispiel sind die Gynäkologie oder die Augen- und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde genannt.

IT-Plattform für die Notfallversorgung

(Bild: BMG)

Auf einen Notfalltermin sollen Patienten in Zukunft nicht länger als zehn Minuten warten müssen. "Das Krankenhaus muss im Notfall nicht immer die erste Adresse sein. Aber es muss im Notfall schnelle Hilfe anbieten können", erklärt Lauterbach. Für die Umsetzung empfiehlt Lauterbach eine zentrale Leitstelle, die über die Nummern 110, 112, oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 erreichbar sein sollen. Anschließend soll geprüft werden, wie ernst der Notfall tatsächlich ist. Dann erhalten die Patientinnen und Patienten beispielsweise ein Notfallrezept oder sie werden weitergeleitet – etwa an Praxisärzte oder eine andere Stelle, die eine passende Notfallversorgung anbietet.

Für die Umsetzung wird unter anderem die Einrichtung und Kommunikation über "alle in der Bevölkerung verbreiteten Videotelefoniesysteme/-programme [...] (Skype, WhatsApp, Zoom, Hangouts, FaceTime usw.)" empfohlen. Für alle, die keinen Zugang zu diesen Systemen haben, sollen in Apotheken eingerichtete Zugänge nutzen. Datenschutzaspekte seien zwar zu beachten, aber hinsichtlich einer "unkomplizierten Umsetzbarkeit" zu begrenzen. Ebenso sollen Online-Dolmetscher die wichtigsten Sprachen und Gebärdensprache übersetzen – sowohl für die Ersteinschätzung als auch für die telemedizinische Beratung.

Für eine bessere Notfallversorgung in dünn besiedelten Gebieten sollen "integrierte Notfallzentren oder medizinische Versorgungszentren mit telemedizinischer Anbindung an ein integriertes Notfallzentrum" an entsprechenden Notfallkrankenhäusern aufgebaut werden. Die Leitstelle soll die Hilfe telemedizinisch tätiger Ärzte nach Möglichkeit hinzuziehen. Ebenso soll eine "wohnortnahe pflegerische Notfallversorgung" als Ergänzung zu Notfällen, die von Ärzten behandelt werden, entwickelt werden. Dazu will die Kommission noch eine differenziertere Ausarbeitung vorlegen.

Für die digitale Vernetzung aller beteiligten Krankenhäuser und medizinischen Zentren empfiehlt die Regierungskommission, die gesetzliche Grundlage für eine "elektronische Behandlungsakte" zu schaffen. Dadurch soll sich "die Qualität, Effizienz und Sicherheit der Hilfesuchenden in der Notfallmedizin steigern, da durch sie die in der Notfallsituation erforderlichen Vorinformationen und Vorbefunde verfügbar gemacht werden". Dazu sei der Datenschutz in ein "angemessenes Verhältnis zum Schutz von Gesundheit und Leben zu setzen".

(mack)