RegTP erlaubt UMTS-Ressourcensharing

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erlaubt kleineren Unternehmen, die UMTS-Infrastruktur zu teilen.

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Von
  • Clemens Gleich

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) erlaubt künftig kleineren Unternehmen, die Infrastruktur der kostspieligen UMTS-Übertragungstechnik miteinander zu teilen, um Kosten zu sparen.

Dies gab die Behörde heute bekannt. Somit steht der gemeinsamen Nutzung der SSCs nichts mehr im Weg, solange jeder Teilnehmer seine eigenen Frequenzen benutzt. SSC steht für Site Support Cabinet und bezeichnet den Schrank, in denen untern anderem die Basisstationen, die Verstärker und die Stromversorgung untergebracht sind. Dieses Entgegenkommen wird vor allem von kleineren Anbietern wie Viag Interkom, Mobilcom und E-Plus begrüßt.

Ein von der Regulierungsbehörde in Auftrag gegebenes Gutachten des Telekommunikationstechnik-Professors Peter Vary von der Technischen Hochschule Aachen soll daher belegen, dass die Wettbewerbsbedingungen durch den Entschluss nicht ausgehöhlt werden.

Die Unternehmen müssen den Lizenzbedingungen zufolge bis 2003 25 Prozent der Bevölkerung mit der UMTS-Technik erreichen. Bis 2005 müssen es 50 Prozent sein. Auf dem Weg dahin aber dürfen die Netzbetreiber über Roaming-Abkommen zusammenarbeiten, also Netzkapazitäten bei anderen Betreibern mieten.

Das Problem der Regulierungsbehörde bestand darin, die Lizenzbedingungen nicht zu verändern, sondern sie innerhalb der bestehenden Grenzen zu interpretieren. Telekom und Vodafone sowie – die wegen der hohen Kosten aus der Lizenzversteigerung ausgestiegene – Debitel hatten Kooperationen abgelehnt und Klagen angedroht, wenn die Bedingungen geändert würden. Außerdem stand die Regulierungsbehörde unter politischem Druck. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bereits auf der Cebit gefordert, Kooperationen zuzulassen. (cgl)