Regierung legt Gesetzentwurf gegen 0190-Missbrauch vor
Die Bundesregierung hat einen ersten Referentenentwurf für das neue "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern" vorgelegt.
Die Bundesregierung hat einen ersten Referentenentwurf für das neue "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern" vorgelegt. Kernstück ist die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ein neuer Paragraf 43a soll jeden Anbieter, der eine 0190- oder 0136-0138-Nummer zur Nutzung überlassen bekommen hat, dazu verpflichten, eine ladungsfähige Anschrift bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu hinterlegen.
Die RegTP selbst soll diese Angaben in Form einer Datenbank im Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen. Außerdem soll jedermann einen Anspruch darauf haben, die Daten telefonisch erfragen zu können. Bei Verstoß gegen die Meldepflicht "kann die Zuteilung der Rufnummer durch die Regulierungsbehörde widerrufen werden", heißt es im Gesetzentwurf. Von weiteren Sanktionierungsmaßnahmen wie etwa der Verhängung eines Bußgeldes findet sich, anders als noch im Konzeptpapier, nichts mehr im Gesetzentwurf.
Bei der Preiskappungsgrenze ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) dagegen sogar noch weiter gegangen: Die Kosten für eine über frei tarifierbare Rufnummern abgerechnete Einwahl sollen demnach 30 Euro künftig nicht überschreiten dürfen. Vorgesehen waren hier zunächst 120 Euro pro Anruf. Wird entsprechend der Länge der Verbindung abgerechnet, soll das Entgelt auf zwei Euro pro Minute begrenzt werden. Abgerechnet werden soll mit einem Takt von einer Länge von maximal 60 Sekunden.
Hintergründe, erste Reaktionen und Einschätzungen zu dem Gesetzentwurf gegen 0190-Missbrauch finden sich im Artikel auf c't aktuell: (hob)