Regierung plant befristete Kontosperren für notorische Hassposter

Plattformen sollen Konten notorischer Hassposter vorübergehend sperren. Opfer sollen leichter erfahren, wer die Täter sind, plant das Justizministerium.

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Mädchen blickt erschreckt auf ihr Smartphone

(Bild: Sam Wordley/Shutterstock.com)

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Bei wiederholten persönlichen Angriffen in sozialen Medien sollen Gerichte nach dem Willen des deutschen Bundesjustizministeriums unter bestimmten Umständen künftig Nutzerkonten sperren lassen können. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Dienstag unter Berufung auf Eckpunkte für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt" berichtete, sollen solche Sperren bei "schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen" nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung eines Postings nicht ausreichen und Wiederholungsgefahr besteht.

Zielgruppe seien "notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum". Das Ministerium beantwortete eine Anfrage zu den Plänen zunächst nicht. Im Koalitionsvertrag der Ampel ist bereits festgehalten, dass richterlich angeordnete Kontosperren ermöglicht werden sollen.

Helfen sollen die Sperren besonders in Fällen, bei denen der Kontoinhaber nicht bekannt ist. Er soll von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Außerdem sollen Profile "nur für einen angemessenen Zeitraum" gesperrt werden können.

Dem Bericht zufolge sehen die Eckpunkte zudem vor, die rechtlichen Hürden für Betroffene abzubauen, wenn sie die Identität eines Hassposters erfahren möchten. Auch das deutet sich bereits im Koalitionsvertrag an, der den Abbau rechtlicher Hürden für Betroffene sowie Lückenschluss bei Auskunftsrechten vorsieht.

Rund jeder vierte Internetnutzer in Deutschland war schon einmal von Hassrede im Netz betroffen – bei jüngeren Menschen (14 bis 27 Jahre) sogar mehr als jeder Dritte. Im März hat das rheinland-pfälzische Familien- und Jugendministerium die Kampagne #ScrollNichtWeg vorgestellt. Neben der Unterstützung Betroffener geht es darum, digitale Zivilcourage zu stärken.

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(ds)