Regierung will Erlaubnis zum Abhören von Einbrechern verlängern

Wenn der Gesetzgeber nichts macht, läuft zum Jahresende die Befugnis aus, Einbrecher zu überwachen. Dem Bundestag liegt aber ein Gesetzentwurf vor.

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Utensilien zum Finden von Fingerabdrücken

Über herkömmliche Mittel der Spurensicherung (im Bild) hinaus sollen Einbrecher laut einem Gesetzentwurf weiterhin telekommunikationsüberwacht werden.

(Bild: polizei-beratung.de)

Lesezeit: 3 Min.

Das Bundesjustizministerium will die Ende 2019 vorübergehend eingeführte Erlaubnis zum Abhören bei der Aufklärung von Wohnungseinbrüchen um weitere fünf Jahre verlängern. Das teilte eine Ministeriumssprecherin auf dpa-Anfrage mit. Am Montag fand zu dem Thema eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags statt, das die CDU/CSU-Fraktion in einem Gesetzentwurf aufgebracht hatte.

Die vorige Bundesregierung hatte die Erlaubnis zum Abhören auf Einbrüche in dauerhaft genutzte Privatwohnungen ausgeweitet. So sollten die oft organisierten kriminellen Strukturen dahinter aufgedeckt werden. Gleichzeitig wurde damals vereinbart, die neue Regelung nach fünf Jahren zu evaluieren.

In der Anhörung hatten vor allem Vertreter von Ermittlungsbehörden dafür plädiert, diese Erweiterung des Katalogs von Straftaten, für die Telekommunikationsüberwachung genutzt werden darf, über den 11. Dezember 2024 hinaus beizubehalten. Einige Abgeordnete und Sachverständige hatten bei der Anhörung Datenschutzbedenken geltend gemacht.

Der Deutsche Anwaltverein lehnt den Gesetzentwurf ab und bezeichnete ihn als "Symbolpolitik". Zumindest sei es heikel, den Katalog der Straftaten, für die eine Telekommunikationsüberwachung genehmigt werden kann, auf eine Tat eines Einzeltäters auszuweiten. Die Überwachung planmäßig vorgehender Banden sei bereits durch die Strafprozessordnung legitimiert. Besonders bedenklich sei, dass in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen sei, die Regelung nach einer gewissen Zeit zu evaluieren.

Der Hamburger Oberstaatsanwalt Lars Mahnke trat dafür ein, die bestehende Überwachungspraxis zu entfristen und auch nicht unbedingt zu evaluieren. Mahnke berichtete von Einbruchserien, die ohne Telekommunikationsüberwachung nicht hätten aufgeklärt beziehungsweise beendet werden können. So würden reisende Täter aus Südamerika und Osteuropa jeweils für einige Tage in der Wohnung einer Kontaktperson untergebracht. Dieser "Resident" sei zwar ein Gehilfe, aber in der Regel nicht Teil der Bande.

Das Bundesjustizministerium meint allerdings, dass jetzt noch gar nicht beurteilt werden könne, wie sich die Neuregelung in der Praxis ausgewirkt hat. Zwar betonten mehrere der vom Rechtsausschuss befragten Sachverständigen, die aufwendige Telekommunikationsüberwachung sei zur Aufklärung von Wohnungseinbrüchen in den vergangenen Jahren ohnehin nur kaum, dann aber oft mit Erfolg genutzt worden. Für den Anwaltsverein ist hingegen unklar, ob durch Telekommunikationsüberwachung im Bereich der Wohnungseinbrüche tatsächlich häufig verfahrensrelevante Erkenntnisse gewonnen würden.

Das Ministerium wies darauf hin, dass die Ergebnisse der bisherigen Auswertung nicht aussagekräftig seien. Wegen der Kontaktbeschränkungen während der Coronavirus-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 hatten sich die Menschen in Deutschland besonders viel in ihren eigenen vier Wänden aufgehalten. Entsprechend sank die Zahl der Wohnungseinbrüche in diesem Zeitraum.

CDU/CSU schreiben in ihrem Gesetzentwurf, das in der polizeilichen Kriminalstatistik zwischen 2019 und 2021 die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle zurückgegangen sei. 2022 sei sie auf insgesamt 65.908 Taten angestiegen. Die Aufklärungsquote sei auf 16,1 Prozent gesunken. "Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist damit bei Weitem zu hoch und die Aufklärungsquote bei Weitem zu gering", meint die Unionsfraktion.

(anw)