Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden

Stimmen im Bundesrat machen sich für einen stärkeren Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden im Vorfeld des für 2011 geplanten Zensus stark; das Steuergeheimnis soll der Informationserfassung nicht entgegenstehen.

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Stimmen im Bundesrat machen sich für einen stärkeren Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden im Vorfeld der für 2011 geplanten registergestützten Volkszählung stark. Auch das Steuergeheimnis soll der Informationserfassung nicht entgegenstehen. Dies geht aus den Empfehlungen (PDF-Datei) für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf des Zensusvorbereitungsgesetzes hervor, die eine Reihe von Ausschüssen des Gremiums für die Plenarsitzung am Freitag in einer Woche vorbereitet haben.

Die Bundesregierung will die von Brüssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 im Wesentlichen durch eine Auswertung der Melderegister, von Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie von Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Eine noch aufwändigere Befragung aller Bürger soll so vermieden werden. Vorgesehen ist zur Ergänzung aber eine direkte Informationserhebung von Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsgrades. Abgerundet werden soll der Zensus durch eine Befragung der Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Zur organisatorischen Vorbereitung eines solchen registergestützten Zensus durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist vorab der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters erforderlich. Dieses soll unter anderem zur Koordinierung, Zusammenführung und Überprüfung der übermittelten Daten und als Grundlage für eine kleinräumige Auswertung der Ergebnisse herangezogen werden. Ziel ist es, über die Zusammenführung der abgefragten Informationen flächendeckend die Vollzähligkeit des Anschriften- und Gebäuderegisters zu erreichen. Mit dem Vorstoß der Bundesregierung soll die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines solchen umfassenden Registers in 2007 und 2008 geschaffen werden.

Gemäß dem federführenden Innenausschuss, dem Finanz- und dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Wohnungswesen des Bundesrates sollen nun zur Qualitätssicherung des Zensusergebnisses Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch anhand von Einzelprüfungen durch die Meldebehörden geklärt werden dürfen. Wenn die Daten der Vermessungsbehörde und der Bundesagentur für Arbeit den Daten der Meldebehörde – auch nach nochmaliger Überprüfung anhand des in einer Meldestelle vorhandenen Datenbestandes – widersprächen, müsse der Einzelfall konkret aufgeklärt werden, heißt es zur Begründung.

Um das Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu sparen, raten die Fachgremien auch dazu, dass die statistischen Ämter der Länder Korrekturen unmittelbar in das Anschriften- und Gebäuderegister einbringen anstatt das Überprüfungsergebnis an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Zudem sei die Regelung der Kostenerstattung zu überprüfen. Mit Ausnahme des Finanzausschusses machen sich die Gremien überdies dafür stark, dass beim Aufbau des Grundregisters auch eine weitere Übermittlung der Daten der Bundesarbeitsagentur kurz vor dem Ende der Informationserhebung vorgesehen wird.

Der Finanzausschuss pocht weiter auf eine ergänzende Regelung, wonach "die Offenbarung von Verhältnissen", die vom Steuergeheimnis umfasst sind, für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus ausdrücklich zugelassen sein soll. Dies solle auch unter dem Aspekt gelten gelten, dass die Informationen über entsprechende Beziehungen vor der Übermittlung anonymisiert wurden.

Eine Klarstellung wünscht der Rechtsausschuss. Es müsse noch deutlicher werden, dass nur die ohne größere Umstände elektronisch auslesbaren Grundbuchdaten zu transferieren sind. Keineswegs dürfe gefordert werden, dass jedes Grundbuchblatt "per Hand" geöffnet werden müsse. Der Innenausschuss ist zudem entgegen der Auffassung der Bundesregierung der Ansicht, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Generell müsse die Übermittlung von Massendaten zwischen den Informationen führenden und annehmenden Stellen möglichst rein auf dem technisch einfachstem Weg und insoweit elektronisch erfolgen.

Generell ist nicht nur die Maßnahme einer Volkszählung an sich, sondern auch die rechnergestützte Durchführung umstritten. Auch andere Kritiker des Ansatzes haben sich bereits für eine umfassenderen Zensus ausgesprochen, weil sie die Qualität der Registerdaten anzweifeln. In dem Maße, in dem die diese unvollständig oder fehlerhaft seien, werde die darauf aufbauende Zählung eine Datensammlung von zweifelhaftem Wert produzieren, betonen sie. Daneben gibt es auch Befürchtungen, dass die registergestützte Volkszählung zu einer Art "Rasterfahndung auf Vorrat" ausgebaut werden könnte. Diese Gefahr sei besonders groß, wenn ohne Anonymisierung Datenbestände zusammengeführt würden, die in dieser Form bisher gesetzlich nicht vereint werden durften.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)