Registrar muss Domain im DNS sperren

Der Düsseldorfer Internet-Registrar Joker.com hat auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine US-amerikanische Domain im DNS gesperrt.

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Der Düsseldorfer Internet-Registrar Joker.com hat die Website Ogrish.com gesperrt. Die Sperrung erfolgte auf Anordnung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft; weiter heißt es bei ogrish.com, den Betreibern sei mitgeteilt worden, "falls Sie die Domain reaktivieren wollen, müssen sie in Deutschland ein Gerichtsverfahren anstrengen".

Siegfried Langenbach, Chef des Registrars CSL/Joker.com, bestätigte den Vorgang gegenüber heise online: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ist der Meinung, das Angebot Ogrish.com verstoße gegen Paragraph 131 des Strafgesetzbuches. Darin wird die Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewaltdarstellung unter Strafe gestellt. Langenbach ist die Sperrung gar nicht recht: Er gehört zu den Unternehmern, die gegen die bereits von mehreren Gerichten vorerst bestätigten Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf klagen.

Der Vorgang stellt eine neue Qualität der Sperrungen der letzten Zeit dar, da eine Sperrung auf Registrar- beziehungsweise DNS-Ebene nicht so leicht durch die User selbst zu umgehen ist. Zudem würde ein Umzug zu einem anderen Registrar die Kooperation von Joker.com erfordern. Der Inhalt auf Ogrish.com ähnelt in weiten Teilen Rotten.com, das auch schon der Düsseldorfer Schere zum Opfer fallen sollte.

Beim Zugriff auf die Domain wird man momentan automatisch umgeleitet; der Inhalt von Ogrish.com wird derzeit auf ogrish.prohosters.com angezeigt -- die Betreiber sind mit einer Third Level Domain bei ihrem Webhoster untergeschlüpft. Für Ted Hickman von ProHosters.com ist es der erste Fall, in dem ein Registrar eine Website sperrt. Seine Firma hostet alles, was in den USA legal sei, wird er in US-Medien zitiert. Es sei nicht Aufgabe seiner Firma, zu beurteilen, ob der Inhalt einer Website akzeptabel sei.

Die Betreiber von Ogrish.com berufen sich darauf, dass ihr Angebot in den USA beheimatet sei. Dort sei das Recht auf freie Meinungsäußerung fest in der Verfassung verankert. Es gebe keinen rechtlichen Grund, Ogrish.com zu sperren, daher wollen die Betreiber mit allen Mitteln dagegen angehen. (anw)