Registry VeriSign will Ordnung im Sprachsalat schaffen

Zum Wochenende führte die com- und net-Registry VeriSign verbindliche Sprachkürzel für die Domain-Registrierung ein.

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Von
  • Monika Ermert

Zum Wochenende führte die com- und net-Registry VeriSign verbindliche Sprachkürzel für die Domain-Registrierung ein. Der künftige Inhaber muss jetzt schon bei der Registrierung entscheiden, ob seine Netzadresse beispielsweise englisch (ENG), deutsch (GER), chinesisch (CHI) oder griechisch (GRE) ist. Sobald die Domain einmal eingetragen ist, lässt sich das Sprachkürzel nicht mehr ändern. Ein einfacher Default-Eintrag für ENG kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Adresse abgelehnt wird, wenn sie Zeichen aus dem Unicode-Satz einer anderen Sprache enthält.

Grund für die von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) verordnete Sprachbeschränkung war unter anderem die Sorge, dass gewitzte Nutzer bereits registrierte Domains kopieren, indem sie Zeichensätze mischen. Wäre etwa mama.com in ASCII vergeben, hätte mama.com mit griechischem oder kyrillischem "m" oder römischer Nummer dennoch registriert werden können. Jetzt muss sich der Nutzer festlegen, Misch-Domains sind nicht zugelassen.

VeriSign selbst weist darauf hin, dass man die Kürzel jetzt einführt, um die von den Länderdomain-Registries entwickelten Regeln für einzelne Sprachen umzusetzen. Mit diesen soll innerhalb der Sprachregionen festgelegt werden, wie mit Varianten, beispielsweise "thörn" und "thørn", umgegangen werden soll. Die Registry könnte in solchen Fällen entscheiden, ob sie bei der Registrierung von thörn die Variante thørn blockiert oder für den registrierenden Nutzer mit vergibt, schreibt DNS-Guru John Klensin in einem aktuellen RFC zur möglichen Gestaltung der Sprachregeln.

Viele Experten halten die nunmehr zu implementierende Regelung für unausgegoren. Sven Holger Wabnitz etwa von der DSS Gesellschaft für Digitale Sicherheit mbH kritisiert, dass die Language-Codes der einzelnen Registries, wie auch der von VeriSign, keinerlei Standard entsprechen, "sondern von der Registry nach eigenem Gutdünken definiert werden und sich folglich von einer zur anderen Registry unterscheiden können." Für Registrare bedeutet die Einführung eine mögliche Fehlerquelle im Registrierprozess und zumindest in der Umstellungszeit einen Mehraufwand für die Umstellung. (Monika Ermert) (hob)