Regulierer erhöht Kosten für Telekom-Konkurrenz im Ortsnetz

Die Regulierungsbehörde hat die Interconnection-Gebühren für CbC im Ortsnetz, die die Wettbewerber an die Telekom entrichten müssen, deutlich angehoben.

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Von
  • Urs Mansmann

Der gerade gestartete Wettbewerb im Ortsnetz hat einen herben Rückschlag erlitten: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Vorleistungspreise für die Wettbewerber um netto 0,4 Cent angehoben. Die Telekom hatte eine Anhebung um 0,6 Cent verlangt. In der Hauptzeit müssen die Wettbewerber für jedes Ortsnetzgespräch 1,7, in der Nebenzeit 1,28 Cent pro Minute abführen. Dazu kommen weitere Kosten, beispielsweise die Mehrwertsteuer von 16 Prozent und die Kosten für die Rechnungserstellung.

Die Preise der Telekom dürften damit in der Nebenzeit kaum noch zu unterbieten sein, in der Hauptzeit dürfen die Telefonkunden nur noch mit geringen Einsparungen rechnen. Mit der Neuregelung sei sichergestellt, dass die Wettbewerber "angemessen an den Kosten des bereitgestellten Teilnehmeranschlusses beteiligt" würden, verlautbart von der RegTP. Gleichzeitig senkte die Behörde den Preis, den die Konkurrenten für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bezahlen müssen, von 12,48 auf 11,80 Euro netto.

Bei den Entscheidungen im so genannten Price Cap-Verfahren hat die RegTP wenig Spielraum. Die Telekom hat eine Unterdeckung von 1,40 Euro pro Anschluss -- dafür soll nun offenbar die Konkurrenz gerade stehen. Die eigentlich logische Konsequenz, die Grundgebühren zu erhöhen, ist nach diesem Verfahren nicht möglich. Das wird wohl erst die EU-Kommission erzwingen. Für das jetzige Price Cap-Verfahren hatte sich besonders der frühere nordrhein-westfälische Ministerpräsident und heutige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement stark gemacht. Das kommt möglicherweise nicht von ungefähr: Die Telekom hat ihren Firmensitz in Nordrhein-Westfalen. (uma)