Regulierer stellen detaillierte Forderungen an AOL/Time Warner

Die amerikanischen Regulierungsbehörden FTC und FCC haben jetzt detailliertere Forderungen an die fusionswilligen Konzerne AOL und Time Warner gestellt.

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Von
  • Peter Monnerjahn

Die amerikanischen Regulierungsbehörden Federal Trade Commission (FTC) und Federal Communications Commission (FCC) haben jetzt detailliertere Forderungen an die fusionswilligen Konzerne AOL und Time Warner gestellt. Das berichten heute amerikanische Zeitungen. Demnach stehen den Beteiligten zum Teil größere Einschnitte bevor.

Die Einwände der Regulierer konzentrieren sich dabei auf die mögliche Dominanz des geplanten Konzerns bei kabelgestützten Diensten, ob Internet oder Fernsehen. Time Warner ist nach AT&T der zweitgrößte Kabelfernsehen-Anbieter der USA. Da sich die Marktanteile der Kabelfirmen jeweils auf bestimmte Städte oder Regionen verteilen, wird angenommen, dass der neue Konzern AOL/Time Warner dort, wo er die Kablenetze kontrolliert, rechtlich bindende Zusagen geben muss, der Konkurrenz den Zugang zu den eigenen Netzen zu fairen Konditionen zu ermöglichen. Damit auch bei Breitband-Internetzugängen AOL/Time Warner nicht eine beherrschende Marktstellung einnehmen kann, werde sogar erwogen, AOL den Verkauf seiner Anteile im Wert von 1,5 Milliarden US-Dollar an dem führenden Satellitentechnik-Unternehmen Hughes Electronics zu verkaufen.

Die FTC wird den Berichten zufolge von AOL/Time Warner rechtlich bindende schriftliche Zusagen verlangen, dass der neue Konzern Dritte nicht diskriminiere. Nachteile für Konkurrenten könnten beispielsweise auch durch so subtile Maßnahmen wie die Bereitstellung geringerer Bandbreiten, geringere Übertragungsqualitäten, das Cachen von Inhalten für konzerneigene Unternehmen oder auch das Einbinden von AOL-Gebühren in den Preis fürs Kabelfernsehen erreicht werden.

Unterdessen wurde bekannt, dass AOL erwägt, gegen Beschlüsse der FTC auch vor Gericht zu gehen, da diese Behörde nach Ansicht von AOL nicht für die Fusion zuständig sei. AOL und Time Warner seien in verschiedenen Branchen tätig, sodass kartellrechtliche Bestimmungen nicht auf die Fusion anzuwenden seien. (pmo)