Richter hinterfragt Java-Urteil im Verfahren gegen Microsoft

Sun hat anscheinend Probleme nachzuweisen, dass dem Unternehmen auf dem Markt für PC-Software ein Schaden entstehe, wenn Microsoft Java nicht wie in einer Verfügung verlangt in seine Software integriere.

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Der Richter eines US-Berufungsgerichts hat das Urteil, das Microsoft zur Integration von Suns Java Virtual Machine verpflichtet, in Frage gestellt. Paul Niemeyer erklärte laut US-amerikanischen Medien in der Anhörung heute, dass das Urteil möglicherweise nicht gerechtfertigt sei. Sun habe Probleme nachzuweisen, dass dem Unternehmen auf dem Markt für PC-Software ein Schaden entstanden sei. Es genüge nicht, dass Sun ein "potenzieller" Konkurrent für Microsoft darstelle. Sun wiederum führte an, dass das Unternehmen bereits mit seinem Betriebssystem Solaris auf Intel-Systemen vertreten sei.

Lloyd Day, Anwalt von Sun, verglich das Verhalten Microsofts wie Richter Frederick Motz im vorangegangenen Verfahren mit dem von Tonya Harding. Kurz vor den olympischen Winterspielen 1994 ließ die US-amerikanische Eiskunstläuferin ihrer Konkurrentin Nancy Kerrigan mit einer Eisenstange auf das Knie schlagen, um die unliebsame Konkurrentin auszuschalten. Day meinte nun, Microsoft habe Sun in das Knie geschossen. Der Microsoft-Anwalt David Tulchin erklärte, die Entscheidung des Bezirksgerichts sei einzigartig und führte an, es gebe keinen Beweis dafür, dass Sun Schaden erleide.

Bezirksrichter Frederick Motz hatte im Januar angeordnet, dass Microsoft innerhalb von 120 Tagen eine aktuelle Version von Suns Java Virtual Machine in seine Software-Produkte integrieren muss. 1997 hatte Java-Erfinder Sun den Lizenznehmer Microsoft wegen der Java-Implementierung in Programmen wie dem Internet Explorer verklagt. Diese erweiterte den von Sun vorgegebenen Standard um eigene, Windows-spezifische Funktionen und verzichtete auf andere, so dass Sun die Plattformunabhängigkeit von Java gefährdet sah. Im Januar 2001 schließlich kam es zu einer Einigung zwischen den Kontrahenten, die allerdings nur ein Zwischenstadium des Konflikts markiert.

In einer Gegenklage vom Februar beschuldigt Microsoft wiederum Sun, die im Januar 2001 geschlossene Vereinbarung gebrochen, das Prinzip von "gutem Glauben" sowie den Business- und Berufskodex Kaliforniens verletzt zu haben. (anw)