Right to Repair: Aktivisten haben DMCA-Ausnahme für McFlurry-Maschinen erwirkt

Das US-amerikanische Patentamt hat am Montag eine DMCA-Ausnahme genehmigt, die die Chancen auf Softeis bei McDonald's künftig steigern könnte.

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McDonalds Drive-In.

Aufgrund einer DMCA-Ausnahme könnten sich die Chancen auf Softeis für US-Kunden von McDonalds künftig vergrößern.

(Bild: Shutterstock/rzoze19)

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Die Eismaschinen bei McDonald's sind offenbar oft kaputt – so oft, dass jemand einen Tracker ins Netz gestellt hat, anhand dessen sich deren Funktionsfähigkeit überprüfen lässt. Ein neuer Beschluss des US-amerikanischen Patentamtes, der am Montag in Kraft getreten ist, könnte die Downzeiten der Eismaschinen jetzt möglicherweise verkürzen.

Dass die Eismaschinen, ohne die es kein McFlurry, kein McSundae und keinen Milchshake gibt, so oft ausfallen – laut des McBroken-Trackers sind 14,72 Prozent der Eismaschinen derzeit außer Betrieb – liegt laut dem US-Nachrichtenmagazin The Verge oft an der Software der Geräte. Die macht demnach oft Probleme, und für die Filialbetreiber war es bisher nicht möglich, selbst eine Reparatur vorzunehmen oder das durch Dritte erledigen zu lassen. Absatz 1201 im US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verbietet das Umgehen von Softwaresperren – auch, wenn man gar keine Urheberrechtsverletzung plant, sondern nur ein Gerät reparieren will. Um einen softwarebedingten Fehler zu beheben, musste also bisher immer der Kundendienst des Herstellers der Eismaschinen gerufen werden.

Im Jahr 2023 hatten Right-to-Repair-Aktivisten von iFixit und Angehörige einer NGO namens Public Knowledge eine Petition an das Patentamt gerichtet, in der sie eine Ausnahme für das Reparieren gewerblicher und industrieller Geräte erbaten. Das ist alle drei Jahre möglich – so soll laut The Verge sichergestellt werden, dass der DMCA keine negativen Auswirkungen hat und etwa die Nutzung und rechtmäßige Instandhaltung von Geräten behindert.

Die Entscheidung des Patentamtes trägt den Forderungen der Aktivisten nur teilweise Rechnung: Diese hatten eine Ausnahme für eine größere Bandbreite an industriellen Geräten gefordert, erwirkt wurde sie nur für Geräte zur Nahrungsmittelproduktion im Einzelhandel. Immerhin dürfen jetzt auch Drittanbieter die Eismaschinen warten.

Bezüglich Recht auf Reparatur tut sich auch hierzulande etwas. In der EU wurde im April 2024 der Entwurf für eine Richtlinie für ein Recht auf Reparatur verabschiedet. Mitte Oktober hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten gestartet. Voraussichtlich im Dezember sollen die Betreiber sich auf Fördergelder bewerben können.

(kst)