Rundumblickkamera LG 360 CAM erlaubt Videoaufnahme nur für die private Nutzung

Wer die sphärische Kamera LG 360 CAM mit ihren Rundumblick für kommerzielle Anwendungen einsetzen will, wird durch die Nutzungsbedingungen der App zur Kamera abgeschreckt. Dort steht: Sie dürfen die Kamera ausschließlich für private Nutzung verwenden.

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LG 360-Videos nur für die private Nutzung?
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Dr. Christoph Jehle

Die sphärische Kamera LG 360 CAM mit ihrem Rundumblick liegt im Trend und dürfte sich deshalb nicht nur bei Amateuren steigender Beliebtheit erfreuen. Wer jedoch die Kamera und die dazu verfügbare App auch für kommerzielle Anwendungen einsetzen will, erlebt mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Überraschung, wenn er in den Nutzungsbedingungen der App zur Kamera LG 360 CAM folgenden Satz liest: "Sie dürfen die Kamera ausschließlich für private Nutzung verwenden."

Der Vorwurf: Zumindest einen deutlichen Hinweis vor dem Kauf hätte man aufgrund dieser fundamentalen Nutzungeinschränkung erwarten können – ebenso wie ein Hinweis, ob und wenn ja welche Lizenz-Gebühren aufgrund der patentrechtlichen Situation bei professioneller Nutzung fällig werden können und wie der Nutzer überhaupt einen Lizenzierungs-Antrag stellen kann. Auch die Lektüre der LG-Seite zur LG 360 CAM bringt keinen klar ersichtlichen Hinweis.

"Sie dürfen die Kamera ausschließlich für private Zwecke verwenden" (siehe Bild). Die Passage steht in der App, ohne die die Cam nicht zu gebrauchen ist.

Warum die Einschränkung der Nutzung auf den privaten Bereich in den Nutzungsbedingungen der App zur LG 360 steht, hat c't Digitale Fotografie bei LG angefragt, wo man die Sache derzeit prüft. Sobald eine Stellungnahme vorliegt, werden wir dazu berichten.

Wer in den technischen Daten zur LG 360 nachschaut, entdeckt, dass für die Kamera als Video Codec angeben wird: "MP4 (MPEG - 4 AVC/ H.264, Audio: AAC 5.1 Ch)". Und dies dürfte auch der Schlüssel für die Einschränkung der Nutzung auf den privaten Einsatz sein, denn die einschlägigen Patente liegen heute bei sogenannten Patentpools, die mit ihren Lizenzierungsprogrammen für die kommerzielle Verwertung der Patente sorgen.

Die Beschränkung auf die rein private Nutzung von Video-Codecs ist dabei nicht neu und auch von Geräten der Marken Panasonic und Sony bekannt und seit bald zehn Jahren ein wiederkehrendes Thema.

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Beim Video-Codec H.264 kommen verschiedene patentrechtlich geschützte Bestandteile zum Einsatz. Diese werden in der Form eines Patentpools beispielsweise von der MPEG LA, LLC in Denver, Colorado, verwaltet. In diesem Patentpool haben Patentinhaber ihre Patente gebündelt, um sie im Paket verwerten zu können. Die Lizenzierungsbedingungen der MPEG LA sind für den juristischen Laien nicht auf den ersten Blick nachzuvollziehen. Sie folgen grundsätzlich dem marktwirtschaftlichen Ziel, für eine möglichst hohe Verbreitung von Anwendungen zu sorgen, bei welchen die verwalteten Patente genutzt werden.

In diesem Sinne ist die rein private Nutzung der von MPEG LA verwalteten Patente zu H.264 ohne die Bezahlung von Lizenzgebühren möglich. Wo in diesem Zusammenhang privat aufhört und kommerziell beginnt, ist allerdings eine Frage der Einschätzung der Beteiligten sowie der zuständigen Gerichte und birgt einige Unsicherheiten. (keh)