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SCO vs. Linux: Erneute Abmahnung vor deutschen Gerichten

Detlef Borchers

In die in Deutschland geführte Auseinandersetzung zwischen der SCO Group und Programmierern, die sich öffentlich über die diversen Prozesse von SCO gegen Novell, IBM und Red Hat in den USA äußern, ist neue Bewegung gekommen.

In die in Deutschland geführte Auseinandersetzung zwischen der SCO Group und Programmierern, die sich öffentlich über die diversen Prozesse von SCO gegen Novell, IBM und Red Hat in den USA äußern, ist neue Bewegung gekommen. Verbunden mit dem Wechsel in der Geschäftsführung von SCO Deutschland nimmt der am 13. April ins Handelsregister eingetragene alleinige Geschäftsführer Michael Olson [1] die Arbeit vor deutschen Gerichten auf.

Olson, der als Vizepräsident Finanzen [2] bei der SCO Group geführt wird, greift dabei einen Schriftsatz an, mit dem der von SCO verklagte Andreas Kuckartz erreichen will, dass eine einstweilige Verfügung aufgehoben wird, die SCO am 23. Dezember 2003 erwirkt hatte. Diese Verfügung ist noch immer in Kraft, obwohl SCO das Hauptverfahren in erster Instanz verloren hat.

Allerdings legte die Firma sogleich vor dem Oberlandesgericht München Berufung gegen das Urteil ein (29 U 1563/07) und griff zusätzlich zu einem weiteren juristischen Mittel: Am 1. Dezember 2006 wies das Landgericht München II einen Antrag auf ein Versäumnisurteil zurück, das SCO gegen Andreas Kuckartz vorgebracht hatte. Kuckartz sollten damit weitere Äußerungen über die SCO Group untersagt werden. Dieser Antrag wurde in einer mündlichen Verhandlung gestellt und nach mehrmonatiger Bedenkzeit des Gerichts durch ein so genanntes unechtes Versäumnisurteil [3] zurückgewiesen.

Die neue Abmahnung von SCO Deutschland, vertreten durch Mike Olsen, zielt nun auf Schriftsätze, die in dem Verfahren vor Gericht eingereicht wurden. Mit der Abmahnung will die Firma in zwölf Punkten erreichen, dass Äußerungen aus dem schriftlichen Verfahren in Zukunft nicht veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere soll sich Kuckartz verpflichten, "es ab sofort zu unterlassen, [...] zu behaupten, es sei kein Zufall, dass der Multimillionär Ralph Yarro dem rechtsextremen Flügel der Republikanischen Partei und damit einer Vereinigung angehöre, die Kriegsverbrechen von völkerrechtswidrigen Angriffskriegen über massenweise Folterungen bis hin zum Völkermorde fördere und organisiere".

Außerdem soll es Kuckartz untersagt werden "zu behaupten, zu den bekanntesten 'Produkten' der Muttergesellschaft der SCO Group GmbH gehörten betrügerische und erpresserische Schwindellizenzen". Gegenüber heise online erläuterte Andreas Kuckartz die Aussage aus den vor Gericht eingereichten Schriftstücken. "Ich bin ein Freund klarer Worte. Mir war und ist auch nicht daran gelegen, Ralph Yarro aufgrund seiner politischen Position zu diffamieren. Die Äußerung war zur Begründung von anderen Äußerungen in dem laufenden Verfahren erfolgt. Die SCO Group GmbH will nicht einfach öffentliche Äußerungen verhindern, sondern sogar, dass ich in dem Verfahren die kriminellen Machenschaften von Ralph Yarro und Darl McBride zur Sprache bringe."

Zu den Entwicklungen in dem Streit, den SCO mit IBM, Novell und der Open-Source-Gemeinde um SCO-Rechte an Unix und angeblich unrechtmäßig in Linux übernommenen Code angezettelt hat, siehe den Online-Artikel in c't Hintergrund [4] (mit chronologischer Linkliste zu Beiträgen auf heise online, aus Technology Review und der c't):

(Detlef Borchers) / (pmz [6])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-179628

Links in diesem Artikel:
[1] http://sco.de/company/scoprofil.html
[2] http://sco.com/company/execs/molson.html
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Vers%C3%A4umnisurteil
[4] http://www.heise.de/ct/hintergrund/
[5] https://www.heise.de/hintergrund/SCO-vs-Linux-Die-unendliche-Geschichte-302076.html
[6] mailto:pmz@ct.de