SPD fĂĽr "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" im IT-Sicherheitsgesetz
Die SPD-Bundestagsfraktion will die umstrittene Passage im IT-Sicherheitsgesetz absegnen, die Providern weiterhin das monatelange Speichern von Verbindungsdaten zur Abwehr von Störungen erlaubt.
Die SPD sieht keinen akuten Änderungsbedarf an den gesetzlichen Regeln, die Internet-Zugangsanbietern die Speicherung von Verbindungsdaten zwischen drei Tagen und sechs Monaten erlauben. Die im Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Störungsabwehr enthaltene Befugnis soll mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz ausgedehnt werden und so auch die Abwehr von Botnetzen oder Spam umfassen. Diese "Erweiterung zum Zwecke der IT-Sicherheit im Rahmen des TKG werden wir mittragen", erklärte der Datenschutzexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Gerold Reichenbach.
Verfassungsrechtliche Problematik
Der Sozialdemokrat räumt in einer Antwort auf eine Frage des schleswig-holsteinischen Piraten Patrick Breyer zwar ein, dass Sachverständige "auf die verfassungsrechtliche Problematik" der zu vagen Regelung hingewiesen hätten. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe voriges Jahr aber festgestellt, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung die einschlägige Klausel im TKG nicht berühre, da das Aufzeichnen der Verbindungsdaten "nur" im Interesse der Netzbetreiber erfolge. Die aufbewahrten Informationen werden trotzdem auch häufig von Abmahnanwälten abgefragt.
Prinzipiell ist Reichenbach der Ansicht, dass der entsprechende Paragraph 100 Absatz 1 TKG im Lichte der jüngsten Rechtsprechung "grundsätzlich neu geregelt werden muss". Dafür hält er die anstehende Debatte über eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung am besten geeignet, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit seinen Eckpunkten für "Höchstspeicherfristen" eingeleitet hat
"Machwerk" kippen
Reichenbach betont zudem, dass die SPD bereits die zunächst geplante Möglichkeit zur verdeckten Vorratsdatenspeicherung auch durch Telemedienanbieter im Web "wegen der höheren Eingriffstiefe und des unüberschaubaren Adressatenkreises" aus dem Entwurf "herausverhandelt" habe. Breyer moniert dagegen, dass die Sozialdemokraten Providern eine "sehr weitreichende Verwendung von Vorratsdaten" erlaubten. Schadsoftware oder Spam rechtfertigten es nicht, das Recht auf Anonymität im Netz zu zerstören. Der Jurist hofft, dass das Bundesverfassungsgericht das "Machwerk" kippt. (vbr)