SPD will heimliche Online-Durchsuchungen vorerst nicht zur Strafverfolgung
In Kreisen der SPD-Bundestagsfraktion gilt es als ausgeschlossen, dass die groĂe Koalition noch in dieser Legislaturperiode den Einsatz des Bundestrojaners im Rahmen der Strafprozessordnung zulĂ€sst.
In Kreisen der SPD-Bundestagsfraktion gilt es als ausgeschlossen, dass die groĂe Koalition noch in dieser Legislaturperiode den Einsatz des Bundestrojaners im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO [1]) zulĂ€sst. Dieser Ansatz zur Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen fĂŒr die Strafverfolgung oder etwa auch fĂŒr den Verfassungsschutz sei zwar letztlich konsequent, erklĂ€rte ein Sprecher gegenĂŒber heise online, die Materie sei aber "rechtlich sehr komplex". Bisher darf allein das Bundeskriminalamt (BKA [2]) zur Abwehr terroristischer Gefahren verdeckt auf IT-Systeme VerdĂ€chtiger zugreifen. Gegen die entsprechende Gesetzesnovellierung [3] laufen aber Verfassungsbeschwerden [4]. Diese wollen die Sozialdemokraten auf jeden Fall zunĂ€chst abwarten. Weitere Grundrechtseingriffe in diesem Bereich wĂŒrden "ohne höchstrichterlichen Segen" der bestehenden Regeln nicht verfolgt.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, hatte zuvor verkĂŒndet [5], dass noch vor den Bundestagswahlen eine entsprechende StPO-Ănderung erfolgen solle. FĂŒr dieses vom BKA [6] und der Generalbundesanwaltschaft [7] verfolgte Vorhaben kann die Union nun aber nicht auf die UnterstĂŒtzung des Koalitionspartners zĂ€hlen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte zuvor erwogen, eine Verwertbarkeit der Funde bei heimlichen Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr fĂŒr die Strafverfolgung zuzulassen. Wie ein Sprecher ihres Ressorts am heutigen Sonntag aber gegenĂŒber heise online erklĂ€rte, wolle man auch in dieser Frage die Entscheidung aus Karlsruhe zur Novellierung des BKA-Gesetzes abwarten. Die Verfassungsrichter hatten vergangenes Jahr dem AusspĂ€hen von Festplatten bereits vorab sehr enge Grenzen gesetzt [8].
Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-TelekommunikationsĂŒberwachung (Quellen-TKĂ) verstĂ€rkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. Dabei geht es um das Abhören von Internet-Telefonaten vor beziehungsweise nach einer VerschlĂŒsselung direkt auf dem Rechner des Betroffenen. Die dazu eingesetzte Technik ist vergleichbar [9] mit der zur Online-Durchsuchung, es darf offiziell aber nur auf die laufende Kommunikation zugegriffen werden und keineswegs auf gesamte Festplatteninhalte. Einen VorstoĂ der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus ZeitgrĂŒnden aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD mĂŒssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.
Nach der FDP kritisierten unterdessen auch die Linken die Gedankenspiele der groĂen Koalition scharf. Petra Pau, Mitglied im Fraktionsvorstand, bezeichnete die "MaĂlosigkeit der CDU/CSU" als "verlĂ€sslich". Am Anfang heiĂe es, dass niemand die Absicht habe, heimlich Computer auszuspĂ€hen. Am Ende stehe dann die Devise: "BĂŒrgerrechte, wie Datenschutz und Postgeheimnis, waren gestern." Der Respekt der Union gegenĂŒber dem Grundgesetz befinde sich im freien Fall.
Das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet [10] zudem ĂŒber neue Einzelheiten zu den zuvor bereits bekannt gewordenen Geheimdienstoperationen [11] mit dem Bundestrojaner. Demnach griff der Bundesnachrichtendienst (BND [12]) in den vergangenen Jahren in auslĂ€ndischen Staaten wie Afghanistan oder Kongo in angeblich 90 FĂ€llen verdeckt auf Computer zu und spĂ€hte dabei Festplatteninhalte aus. Dies habe der stellvertretende BND-Chef Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven am Mittwoch gegenĂŒber Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Bundestags eingerĂ€umt. Die heimlichen Online-Durchsuchungen richteten sich demnach vorwiegend gegen politische Institutionen, Behörden und Firmen. In etwa zehn Prozent der FĂ€lle seien Rechner von Einzelpersonen inspiziert worden. Davon zu unterscheiden seien die mindestens 2500 FĂ€lle, in denen der Nachrichtendienst versucht habe, E-Mail-Konten mithilfe von Spionagesoftware zu lesen.
Siehe dazu auch:
Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte cât in Ausgabe 25/08 einen Hintergrundartikel:
- Windei Bundestrojaner [14], Online-Durchsuchung vs. GewĂ€hrleistung von Vertraulichkeit und IntegritĂ€t informationstechnischer Systeme, cât 25/08, S. 86 [15]
Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-BekÀmpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(Stefan Krempl)/ (axv [17])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-208413
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
[2] http://www.bka.de/
[3] https://www.heise.de/news/Bundesrat-nickt-BKA-Gesetz-endgueltig-ab-191333.html
[4] https://www.heise.de/news/Verfassungsbeschwerde-gegen-BKA-Gesetz-laeuft-202626.html
[5] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-will-Online-Durchsuchung-auch-zur-Strafverfolgung-erlauben-Update-208332.html
[6] https://www.heise.de/news/BKA-Chef-will-Bundestrojaner-auch-gegen-organisierte-Kriminalitaet-einsetzen-199929.html
[7] https://www.heise.de/news/Generalbundesanwaeltin-Heimliche-Online-Durchsuchung-fuer-die-Strafverfolgung-206919.html
[8] https://www.heise.de/news/Karlsruhe-laesst-kaum-Raum-fuer-heimliche-Online-Durchsuchungen-184154.html
[9] https://www.heise.de/news/Abhoeren-von-Internet-Telefonie-als-Einfallstor-fuer-den-Bundestrojaner-201609.html
[10] http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-bnd-raeumt-90-online-durchsuchungen-im-ausland-ein_aid_382884.html
[11] https://www.heise.de/news/BND-benutzt-Online-Durchsuchung-zur-Spionage-204829.html
[12] http://www.bnd.de/
[13] https://www.heise.de/news/Bundesregierung-will-Online-Durchsuchung-auch-zur-Strafverfolgung-erlauben-Update-208332.html
[14] https://www.heise.de/news/Windei-Bundestrojaner-217919.html
[15] http://www.heise.de/ct/08/25/086/
[16] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/95584
[17] mailto:axv@ct.de
Copyright © 2009 Heise Medien