Sammelklage gegen Googles Cookie-Trick abgewiesen

Eine US-Bundesrichterin ist nicht der Meinung, Google habe klagenden Nutzern geschadet, indem das Unternehmen ihre Datenschutz-Einstellungen im Web-Browser umging.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 60 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Das Bundesgericht im US-Bundesstaat Delaware hat eine Zivilklage von Verbrauchern gegen Google abgewiesen. Die Kläger wollten geltend machen, dass der Internetdienstleister ihnen Schaden zugefügt hat, indem er die Datenschutz-Einstellungen bei den Web-Browsern Safari und Internet Explorer umgangen hat, um ihnen Cookies und nutzerspezifizierte Werbung unterzuschieben. Hierfür hatte Google bereits vor gut einem Jahr der Federal Trade Commission eine Strafe von 22,5 Millionen US-Dollar zahlen müssen.

Richterin Sue Robinson entschied, die Kläger konnten nicht nachweisen, dass sie geschädigt wurden, indem ihnen persönliche Informationen entlockt wurden. Ein URL, der Google übermittelt wurde, sei keine substanzielle, inhaltliche oder sinnvolle elektronische Kommunikation – auch wenn mitunter aus ihm der Inhalt abgeleitet werden könne wie zum Beispiel bei "helpfordrunks.com". Ebenso habe Google nicht gegen Datenschutzgesetze verstoßen oder die Funktionstüchtigkeit der Computer der Kläger beeinträchtigt. (anw)