Sammelklage wegen überhöhter Windows-Preise zugelassen

Die Kläger behaupten, dass Microsoft den Preis für Windows nicht nach Wettbewerbsgesichtspunkten, sondern allein aus einer Monopol-Position heraus gestaltet habe.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Microsoft muss sich mit einer weiteren Sammelklage wegen überhöhter Windows-Preise auseinandersetzen. Der oberste Gerichtshof von Iowa hat am Mittwoch entschieden, dass eine solche Klage von Bürgern aus Iowa zulässig sei und damit die Entscheidung einer untergeordneten Instanz revidiert, die die Klage zunächst abgewiesen hatte. Die Kläger behaupten, dass Microsoft den Preis für sein Windows-Betriebssystem nicht nach Wettbewerbsgesichtspunkten gestaltet habe, sondern allein aus seiner Monopol-Position heraus. Die Anwältin der Kläger schätzt, dass jeder Microsoft-Kunde etwa 40 US-Dollar Schadensersatz erzielen könnte.

Nach dem spektakulären Urteil von Richter Thomas Penfield Jackson im Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft hatte es in zahlreichen US-Bundesstaaten solche Sammelklagen gegeben. In Maryland, Colorado, Missouri, New Hampshire, Connecticut, Rhode Island, Texas und Kentucky hatten die Gerichte jedoch die entsprechenden Klagen zurückgewiesen -- vor dem US-Bezirksgericht in Maryland war Microsoft mit dem Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit Hilfe einer Hard- und Software-Spende an Schulen gescheitert.

Die Richter in Iowa urteilten nun, dass Bundes-Wettbewerbsrecht nicht über dem Landeswettbewerbsrecht stehe. Nach Bundeswettbewerbsrecht wäre Microsoft aus dem Schneider, weil der Software-Riese in der überwiegenden Zahl aller Fäle seine Produkte nicht direkt an die Kunden verkauft hat. (wst)