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Samsung legt Berufung gegen Tablet-Urteil ein

Der südkoreanische Konzern hat wie erwartet Berufung gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts eingelegt, das ihm den Vertrieb des Tablet-Computers Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt.

Der südkoreanische Konzern Samsung [1] hat wie erwartet [2] Berufung gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts eingelegt, das ihm den Vertrieb des Tablet-Computers Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt. Samsung muss die Berufung innerhalb der kommenden zwei Monate begründen, teilte das nun zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag mit. Danach erhält Apple [3] Gelegenheit zur Erwiderung. Dann wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt. Damit dürfte Samsung das Weihnachtsgeschäft mit seinem Tablet-Computer in Deutschland verpassen.

Apple wirft Samsung vor, mit seinem Tablet geschützte Design-Muster zu verletzen. Das Landgericht bestätigte [4] vergangene Woche seine Einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab (Aktenzeichen: 14c O 194/11). Samsung hatte kurz darauf angekündigt, den Streit in die nächste Runde führen zu wollen.

In dem Verfahren geht es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich bereits im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht. (anw [5])


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[1] http://www.samsung.com
[2] https://www.heise.de/news/Apple-vs-Samsung-Der-Streit-geht-in-die-naechste-Runde-1340280.html
[3] http://www.apple.com
[4] https://www.heise.de/news/Apple-setzt-sich-durch-Samsung-darf-Galaxy-Tab-nicht-verkaufen-1340031.html
[5] mailto:anw@heise.de