SchÀuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig
Die im Streit um die Ausforschung von IT-Systemen hĂ€ufig konkurrierenden Politiker haben sich laut Bundesinnenministerium auf eine einheitliche Linie beim Entwurf fĂŒr die Novelle des BKA-Gesetzes verstĂ€ndigt.
Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf fĂŒr die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes fĂŒr das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse fĂŒr die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun NĂ€gel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach ĂŒberarbeitete Entwurf [1] mit deutlich erweiterten prĂ€ventiven Ăberwachungsmöglichkeiten fĂŒr das BKA zur Terrorabwehr zunĂ€chst an die LĂ€nder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen.
Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkĂ€mpft, ob die Ermittler fĂŒr die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen [2] eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dĂŒrfen sollen. Laut Sprechern SchĂ€ubles wird gemÀà der VerstĂ€ndigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche hĂ€ndische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dĂŒrfe demnach "nur per Kabel" erfolgen, heiĂt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von SchĂ€uble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen VerdĂ€chtiger angesehen [3]. Das Einbrechen in WohnrĂ€ume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.
Beobachter gehen davon aus, dass die groĂe Koalition ansonsten die engen und detaillierten Vorgaben [4] des Bundesverfassungsgerichts zur AusspĂ€hung von IT-Systemen mehr oder weniger eins zu eins ĂŒbernommen hat. Heimliche Online-Durchsuchungen sind laut Karlsruhe nur zulĂ€ssig, wenn tatsĂ€chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr fĂŒr ein ĂŒberragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zugleich begrĂŒndeten die roten Roben ein umfassendes Grundrecht [5] auf die Vertraulichkeit und IntegritĂ€t von IT-Systemen, in das nur unter Beachtung hoher HĂŒrden eingegriffen werden darf.
Trotzdem rechnet Malte Spitz aus dem Vorstand der GrĂŒnen mit erneuten Klagen gegen das neue BKA-Gesetz, so es denn eines Tages vom Bundestag verabschiedet werden sollte. Der Entwurf, welcher der Wiesbadener Polizeibehörde etwa auch Befugnisse zur prĂ€ventiven TelekommunikationsĂŒberwachung, zum groĂen Lauschangriff oder zur Rasterfahndung an die Hand geben will, wĂŒrde dem Oppositionspolitiker zufolge "den gesamten Sicherheitsapparat umstrukturieren und dem BKA geheimdienstliche Instrumente zusprechen". Dass Zypries hier mitgegangen sei, spreche eine deutliche Sprache ĂŒber die Achtung der BĂŒrgerrechte bei der SPD und im Justizministerium. (Stefan Krempl) / (pmz [6])
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[1] https://www.heise.de/news/CCC-veroeffentlicht-umkaempften-Gesetz-Entwurf-zu-Online-Durchsuchungen-169825.html
[2] https://www.heise.de/news/SPD-Politiker-lehnt-von-CDU-geforderte-Variante-der-Online-Durchsuchung-ab-195492.html
[3] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/94880
[4] https://www.heise.de/news/Karlsruhe-laesst-kaum-Raum-fuer-heimliche-Online-Durchsuchungen-184154.html
[5] https://www.heise.de/news/Neues-Computer-Grundrecht-schuetzt-auch-Laptops-und-Daten-im-Arbeitsspeicher-184298.html
[6] mailto:pmz@ct.de
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