Schlammschlacht um Urheberabgaben

Die Druckerhersteller werfen den Verwertungsgesellschaften vor, die Verbraucher mit "irreführenden Darstellungen" zu täuschen.

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Von
  • Tim Gerber

Im Streit um eine pauschale Urheberabgabe auf Komplettrechner führen die beteiligten Parteien über die Presse eine Schlacht um die Gunst des (zahlenden) Publikums. So empören sich nun die Druckerhersteller über eine Erklärung der Verwertungsgesellschaft Wort, nach der eine Pauschalabgabe auf PCs in Höhe von 12 Euro "das Recht auf Privatkopie" stärken würde. Weil es ein einklagbares Recht auf private Kopien urheberrechtlich geschützten Materials nicht gebe, handle es sich um eine "irreführende Darstellung", mit der die VG-Wort die Verbraucher einlullen wolle.

Streng juristisch gesehen ist das Argument der Druckerbauer nicht falsch, denn was landläufig als "Recht auf die private Kopie" bezeichnet wird, ist nur eine gesetzliche Erlaubnis, die unter bestimmten Voraussetzungen eine in aller Regel nötige Einzelfallerlaubnis durch den Urheber selbst ersetzen kann. Für eine private Kopie -- beispielsweise einer CD fürs eigene Autoradio -- muss man also nicht erst die Erlaubnis der Plattenfirma einholen. Ist das Kopieren allerdings durch technische Maßnahmen verhindert, so kann der Anwender mit Hilfe des Urheberrechts jedenfalls keine Kopiermöglichkeit durchsetzen.

Dass die VG-Wort in einer Pressemitteilung auf eine solch ausführliche Erläuterung dieser selbst für Juristen schwer verständlichen Rechtslage im Detail verzichtet hat, dient nun der Gerätehersteller-Lobby als Indiz dafür, dass die Verwerter "auf ein völlig veraltetes Abgabensystem" setzen und dadurch "die Privatkopie" gefährden. Kein Anbieter von digitalen Werken könne "heute auf Kopierschutz verzichten", meint HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus.

Dagegen seien nur gesetzlich abgesicherte Kopierschutztechniken in der Lage, "die Interessen der Verbraucher und der Informationsgesellschaft am Recht auf Privatkopie und die berechtigten Interessen der Wirtschaft am Schutz ihres Eigentums in Einklang zu bringen." Dient es den eigenen Interessen, so sprechen also auch die Gerätehersteller gern vom "Recht auf Privatkopie" -- ein Recht, dass es nach ihrer Darstellung gar nicht gibt. (tig)