Schlappe fĂĽr Niedersachsen im Online-Casino-Streit
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am heutigen Montag entschieden, dass die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) grundsätzlich berechtigt ist, Glücksspiele im Internet anzubieten. Das Land hatte der SNG die Genehmigung für ein Online-Casino verweigert.
Die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am heutigen Montag entschieden, dass die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) grundsätzlich berechtigt ist, Glücksspiele im Internet anzubieten. Die SNG hatte auf Feststellung der Genehmigung geklagt, nachdem das Land diese im Februar 2007 verweigert hatte. Der Antrag Niedersachsens, die Klage abzuweisen, wurde abgelehnt. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Die Kosten des Rechtsstreits muss zu 9/10 das Land Niedersachsen tragen, 1/10 die SNG. Der Streitwert wurde auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt.
Niedersachsen hatte im Dezember 2004 die Privatisierung der vormals staatlichen Spielbankengesellschaft eingeleitet und die insgesamt zehn Spielbankkonzessionen für zunächst zehn Jahre an die Spielbanken Niedersachsen GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Casinos Austria International Holding GmbH (CAI), verkauft. Im Gesamtkaufpreis von 90,6 Millionen Euro waren 7,6 Millionen Euro dafür vorgesehen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Internet-Casinos geschaffen werden.
Im Rahmen ihrer Verständigung auf eine Verlängerung des staatlichen Glücksspielmonopols in Deutschland um weitere vier Jahre hatten die Ministerpräsidenten der Länder Ende vergangenen Jahres jedoch ein Verbot von privaten Glücksspiel- und Sportwetten-Anbietern im Internet beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor festgestellt, dass das Monopol nur erhalten bleiben darf, wenn der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränkt und die Spielsucht in der Bevölkerung stärker bekämpft. Der SNG wurde der Internet-Spielbetrieb untersagt.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hannover ist aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber kein generelles Verbot von Glücksspielen im Internet abzuleiten. SNG-Geschäftsführer Rainer Chrubassik erklärte, einer Genehmigung für den Betrieb eines Internet-Casinos stehe nun nichts mehr im Weg. Nur ein reguliertes Glücksspielangebot im Internet könne "dem ordnungsrechtlichen Auftrag zur Kanalisierung nachkommen und das Ausweichen auf illegale Angebote verhindern". (pmz)